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Die Handwerkskammer Dresden. Ein starker Partner.
Die Handwerkskammer Dresden ist eine als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Selbstverwaltungseinrichtung. Im Kammerbezirk Dresden, zu dem die Kreise Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie die Landeshauptstadt Dresden gehören, sind aktuell rund 21.000 Handwerksbetriebe registriert.
Im ostsächsischen Handwerk sind etwa 120.000 Beschäftigte und etwa 5.600 Lehrlinge tätig.
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Die umfangreichen Beratungsleistungen der Handwerkskammer sind für Mitglieder sowie für Existenzgründer kostenlos. Für die Bildungsangebote wird eine kostendeckende Gebühr erhoben.
Die Mitglieder der Handwerkskammer entsenden ihre Vertreter in die Vollversammlung, die aus 39 Personen besteht. 26 Vollversammlungsmitglieder vertreten die Selbstständigen und 13 die Arbeitnehmer. Die gewählte Vollversammlung bildet das oberste Beschlussorgan aller selbstständigen Handwerker und der im Handwerk beschäftigten Gesellen und anderer Arbeitnehmer. Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte wiederum den Vorstand, der aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten (davon einer von der Arbeitnehmerseite) und 6 weiteren Mitgliedern besteht.
Auch die Geschäftsführung, die aus hauptamtlichen Mitarbeitern der Handwerkskammer besteht, wird von der Vollversammlung gewählt. Der Vorstand ist für die Verwaltung der Handwerkskammer verantwortlich. Nach außen wird die Handwerkskammer durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer vertreten.
Mehr als 3.000 Handwerker engagieren sich ehrenamtlich im Bezirk der Handwerkskammer Dresden. Denn eine erfolgreiche Interessenvertretung des Handwerks bedarf vieler engagierter Köpfe und Impulsgeber. Das Ehrenamt bietet aber auch die Chance, sich einzumischen und etwas zu bewegen. In vielen Projekten und Gruppen beteiligen sich daher Handwerker aller Gewerke. Zahlreiche Mitglieder stellen sich zudem ehrenamtlich den täglichen Herausforderungen in Innungen, Kreishandwerkerschaften, Verbänden und deren Ausschüssen. Das Tätigkeitsspektrum der Ehrenamtsträger ist dabei ebenso vielfältig wie das Handwerk selbst. Sie bringen als Praktiker ihre berufliche Fachkompetenz und ihre persönliche Lebenserfahrung in die ehrenamtliche Arbeit für das Handwerk ein. Damit leisten sie einen entscheidenden Beitrag für die Gemeinschaft der Kammermitglieder.
Das Hauptamt der Handwerkskammer arbeitet im Auftrag der Vollversammlung. Das Hauptamt ist neben der Geschäftsführung unterteilt in die Hauptabteilungen Geschäftsführung/Grundsatzfragen, Wirtschaftsförderung und -beratung, Berufsbildung, Organisation/Finanzen, Recht und Steuern sowie Bildungszentren.
Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Betriebes eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden. Mitglied der Handwerkskammer sind auch Personen aus dem Handwerk, die selbstständig eine sogenannte nicht-wesentliche Tätigkeit eines Handwerks gewerblich ausüben. Das ist im § 90, Abs. 2 bis 4 der Handwerksordnung festgelegt.
Ihre Aufgaben kann die Handwerkskammer nur dann optimal erfüllen, wenn die Mitgliedsbetriebe ihren Solidarbeitrag leisten. Beispiele für diese Aufgaben sind die vielfältigen Dienstleistungen bei der Beratung und der beruflichen Bildung sowie die Interessenvertretung.
Ehrenamtliches Engagement ist in der Vollversammlung und im Vorstand, aber auch in zahlreichen Prüfungsausschüssen möglich, ausdrücklich erwünscht und für die richtige Aufgabenerfüllung im Sinne des Handwerks dringend notwendig. Wenn Fachwissen und die Vorstellungen der Mitglieder aktiv in die Arbeit der Handwerkskammer eingebracht werden, kann noch besser und direkter auf die Bedürfnisse der Betriebe eingegangen werden.