Wir über uns

Die Handwerkskammer Dresden. Ein starker Partner.

Die Handwerkskammer Dresden ist eine als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Selbstverwaltungseinrichtung. Im Kammerbezirk Dresden, zu dem die Kreise Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie die Landeshauptstadt Dresden gehören, sind aktuell rund 21.000 Handwerksbetriebe registriert.

Im ostsächsischen Handwerk sind etwa 120.000 Beschäftigte und etwa 5.600 Lehrlinge tätig.

Ansprechpartner

info@hwk-dresden.de

Tel:0351 4640-30
Fax:0351 4640-507
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Was macht die Handwerkskammer?

Die umfangreichen Beratungsleistungen der Handwerkskammer sind für Mitglieder sowie für Existenzgründer kostenlos. Für die Bildungsangebote wird eine kostendeckende Gebühr erhoben.

Aufgaben

  • Selbstverwaltung
    Die Handwerkskammer Dresden als Selbstverwaltungseinrichtung des Handwerks übernimmt hoheitliche Aufgaben in ihrem Kammerbezirk (z. B. Führung der Handwerksrolle, Regelung der Berufsausbildung, Führung der Lehrlingsrolle, Einrichten von Prüfungsausschüssen, Erlassen und Überarbeiten von Meister- und Gesellenprüfungsordnungen).

    Darüber hinaus übt die Handwerkskammer die Rechtsaufsicht über die Innungen aus. Sie überprüft hierzu regelmäßig die Beschlüsse und Maßnahmen der Innungen, sie entsendet turnusmäßig Beauftragte zu deren Sitzungen und steht in engem Kontakt mit den Innungs-Geschäftsstellen.
     
  • Dienstleister
    Experten der Handwerkskammer Dresden stehen mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung allen Mitgliedsbetrieben zur Verfügung. Das umfangreiche Serviceangebot bietet Beratungen unter anderem zur Existenzgründung, Nachfolge, Ausbildung, Umweltschutz, Finanzierung, Rechtsfragen, technischen und betriebswirtschaftlichen Themen sowie zu Messen und Ausstellungen und vermittelt den Kontakt zu Sachverständigen.

    Die Beratung in Bezug auf die Ausbildung richtet sich an Betriebe, Ausbilder, Lehrlinge, Eltern, Lehrer und Schüler gleichermaßen. In zwei Bildungsstätten stehen Gesellen und Meistern sowie technischen und kaufmännischen Führungskräften qualitativ hochwertige Lehrgänge zur Weiterbildung und Qualifizierung zur Verfügung.
     
  • Interessenvertretung
    Die Handwerkskammer Dresden vertritt die Interessen und Belange des gesamten ostsächsischen Handwerks gegenüber der Politik. In zahlreichen Arbeitsgesprächen, Kooperationen und informellen Treffen bringen Vertreter von Präsidium, Geschäftsführung und Fachabteilungen die Forderungen des ostsächsischen Handwerks zum Ausdruck.

Wie ist die Handwerkskammer organisiert?

Die Mitglieder der Handwerkskammer entsenden ihre Vertreter in die Vollversammlung, die aus 39 Personen besteht. 26 Vollversammlungsmitglieder vertreten die Selbstständigen und 13 die Arbeitnehmer. Die gewählte Vollversammlung bildet das oberste Beschlussorgan aller selbstständigen Handwerker und der im Handwerk beschäftigten Gesellen und anderer Arbeitnehmer. Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte wiederum den Vorstand, der aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten (davon einer von der Arbeitnehmerseite) und 6 weiteren Mitgliedern besteht.

Auch die Geschäftsführung, die aus hauptamtlichen Mitarbeitern der Handwerkskammer besteht, wird von der Vollversammlung gewählt. Der Vorstand ist für die Verwaltung der Handwerkskammer verantwortlich. Nach außen wird die Handwerkskammer durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer vertreten.

Das Ehrenamt

Mehr als 3.000 Handwerker engagieren sich ehrenamtlich im Bezirk der Handwerkskammer Dresden. Denn eine erfolgreiche Interessenvertretung des Handwerks bedarf vieler engagierter Köpfe und Impulsgeber. Das Ehrenamt bietet aber auch die Chance, sich einzumischen und etwas zu bewegen. In vielen Projekten und Gruppen beteiligen sich daher Handwerker aller Gewerke. Zahlreiche Mitglieder stellen sich zudem ehrenamtlich den täglichen Herausforderungen in Innungen, Kreishandwerkerschaften, Verbänden und deren Ausschüssen. Das Tätigkeitsspektrum der Ehrenamtsträger ist dabei ebenso vielfältig wie das Handwerk selbst. Sie bringen als Praktiker ihre berufliche Fachkompetenz und ihre persönliche Lebenserfahrung in die ehrenamtliche Arbeit  für das Handwerk ein. Damit leisten sie einen entscheidenden Beitrag für die Gemeinschaft der Kammermitglieder.

Die Organe der Handwerkskammer Dresden sind:

  • Der Vorstand
    Der aus den Reihen der Vollversammlung für den Zeitraum von fünf Jahren gewählte Vorstand ist das zentrale Gremium der Handwerkskammer Dresden. Konstruktiv arbeiten in ihm Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter zusammen.
  • Die Vollversammlung
    Als oberstes Parlament vertreten die gewählten Mitglieder das gesamte Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe. Die Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte den Vorstand.
  • Die Ausschüsse
    Vier Ausschüsse wählte die Vollversammlung für die Wahlperiode: den Berufsbildungs-, den Beitrags-, den Rechnungsprüfungs- sowie den Bauauschuss.

Das Hauptamt

Das Hauptamt der Handwerkskammer arbeitet im Auftrag der Vollversammlung. Das Hauptamt ist neben der Geschäftsführung unterteilt in die Hauptabteilungen Geschäftsführung/Grundsatzfragen, Wirtschaftsförderung und -beratung, Berufsbildung, Organisation/Finanzen, Recht und Steuern sowie Bildungszentren.

Wer ist Mitglied?

Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Betriebes eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden. Mitglied der Handwerkskammer sind auch Personen aus dem Handwerk, die selbstständig eine sogenannte nicht-wesentliche Tätigkeit eines Handwerks gewerblich ausüben. Das ist im § 90, Abs. 2 bis 4 der Handwerksordnung festgelegt.

Warum eine Mitgliedschaft in der Handwerkskammer Dresden?

Warum gibt es eine Pflichtmitgliedschaft?

Ihre Aufgaben kann die Handwerkskammer nur dann optimal erfüllen, wenn die Mitgliedsbetriebe ihren Solidarbeitrag leisten. Beispiele für diese Aufgaben sind die vielfältigen Dienstleistungen bei der Beratung und der beruflichen Bildung sowie die Interessenvertretung.

Wie können die Mitglieder in der Handwerkskammer aktiv mitarbeiten?

Ehrenamtliches Engagement ist in der Vollversammlung und im Vorstand, aber auch in zahlreichen Prüfungsausschüssen möglich, ausdrücklich erwünscht und für die richtige Aufgabenerfüllung im Sinne des Handwerks dringend notwendig. Wenn Fachwissen und die Vorstellungen der Mitglieder aktiv in die Arbeit der Handwerkskammer eingebracht werden, kann noch besser und direkter auf die Bedürfnisse der Betriebe eingegangen werden.