Informationen zum Mindestlohn 2025

Allgemeiner Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 von 12,41 Euro auf 12,82 Euro

In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Er gilt als unterste Lohngrenze für nahezu alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ausgenommen sind nur wenige Personengruppen wie Auszubildende, Langzeitarbeitslose oder teilweise Praktikantinnen und Praktikanten. Nach dem Mindestlohngesetz beschließt die Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, die Mindestlohnentwicklung, die dann per Rechtsverordnung verbindlich wird.

Der aktuelle Beschluss der Mindestlohnkommission ist am 26. Juni 2023 verabschiedet worden und legt die Höhe des Mindestlohnes für 2024 und 2025 fest.

Am 29. November 2023 wurde die neue Mindestlohnverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Danach beträgt der Mindestlohn im Kalenderjahr 2024 12,41 Euro. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt er 12,82 €.

Bei der Einführung 2015 lag der gesetzliche Mindestlohn bei 8,50 Euro brutto pro Stunde. Bis zum 30. Juni 2025 muss die Mindestlohnkommission über eine erneute Anpassung der Höhe des Mindestlohns ab dem 1. Januar 2026 entscheiden.

Eine übersichtliche und umfassende Auseinandersetzung mit rechtlichen Fragestellungen rund um den gesetzlichen Mindestlohn finden Sie zum Download im „Praxis Arbeitsrecht Mindestlohn“.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass neben dem flächendeckenden Mindestlohn 2025 branchenspezifische höhere Mindestlöhne gelten können. Dazu finden Sie weitere Hinweise auf unserer Homepage: Gewerkespezifische Mindestlöhne.

Hinweis: Mit der Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns steigt auch die Verdienstgrenze für einen Minijob. Diese erhöht sich ab Januar 2025 von 538 Euro auf 556 Euro monatlich. Die Jahresverdienstgrenze erhöht sich entsprechend auf 6.672 Euro. Weitere Infos finden Sie unter: Mehr Geld in 2025 – Neue Verdienstgrenze im Minijob

Ansprechpartner

Uta Görbert
Arbeits- und Sozialrecht

Tel:0351 4640-453
Fax:0351 4640-34453
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Vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung – MiLoV4)
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Praxis Arbeitsrecht von Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)