Kerstin Winkler
Tel:0351 4640-474
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Solide Finanzen - Basis für langfristigen unternehmerischen Erfolg
Eine gute Finanzierung ist eine solide Grundlage für den erfolgreichen Aufbau eines Unternehmens.
Nach der sorgfältigen Ermittlung des benötigten Kapitalbedarfs setzt sich die Finanzierung in der Regel aus folgenden Bausteinen zusammen:
Grundsätzlich wird erwartet, dass Sie Ihr eigenes Geld für Ihr Gründungsvorhaben einsetzen. Werden zusätzlich Kredite benötigt, so sollte der Anteil Ihres Eigenkapitals am benötigten Gesamtkapital 20 Prozent oder mehr betragen. Ihr Eigenkapital stellt auch für Sie selbst eine Absicherung vor eventuellen finanziellen Engpässen dar.
Eigenkapitalquellen können neben Ihren Barmitteln auch Sachmittel, Eigenleistungen sowie von Verwandten, Freunden, stillen Gesellschaftern und Kapitalbeteiligungen zur Verfügung gestellte Mittel sein. Auch bestimmte Fördermittel haben "Eigenkapitalcharakter".
Hinweis
Für die Beantwortung von Rückfragen zum Gründungsvorhaben wie auch die Vorbereitung der Projektpräsentation helfen unsere Betriebsberater: beratw(at)hwk-dresden.de bzw. 0351 4640-931 oder direkt das Starter-Center: starter(at)hwk-dresden.de bzw. Telefon: 0351 4640-444
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Mit dem Mikrodarlehen erhalten Existenzgründer, die eine selbständige Tätigkeit im Freistaat Sachsen aufnehmen wollen, einen finanziellen Anschub für kleinere Investitionen und Betriebsmittel.
Eine Antragstellung ist ab sofort möglich.
Sie haben eine innovative Geschäftsidee und möchten diese allein oder im Team in einem Gründungsvorhaben umsetzen? Für die Verwirklichung dieser Geschäftsidee unterstützt Sie der Freistaat Sachsen vor und zu Beginn Ihrer Existenzgründung mit dem #InnoStartBonus. Branchenoffene Gründungsförderung für Teams und Einzelgründende:
1.050 Euro pro Monat für bis zu 12 Monate + Kinderbonus Begleitung der Geförderten durch futureSAX und Einbindung in das futureSAX-Netzwerk.
Bewerben Sie sich bis zum 14.04.2024 unter www.futuresax.de/innostartbonus
Ergänzend zum Kurzberatungsangebot der Kammern können künftige Inhaber kleiner oder mittlerer Unternehmen zum Gründungsstart ESF Plus (Europäischer Sozialfonds Plus) Förderung von Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase in Anspruch nehmen. Die Förderung soll Existenzgründern einen leichteren Zugang zu Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase ermöglichen, damit sie Entscheidungen in Bezug auf ihr Gründungsvorhaben gut vorbereitet treffen können. Mehr Informationen zu den Konditionen erhalten Sie unter: ESF Plus - Förderung von Gründungsberatungen - sab.sachsen.de
Das Besondere: Banken werden durch eine 100%ige Garantie der Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet. Das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellen hierfür eine 80%ige Rückgarantie zur Verfügung.
Die KFW bietet die Refinanzierung mit zwei Laufzeitvarianten an und verbilligt den Zinssatz aus Mitteln des ERP-Sondervermögens. So profitieren Kreditnehmer von günstigeren Zinsen.
Das Wichtigste in Kürze:
Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Hausbank. Weitere Hinweise zum Programm finden Sie unter folgendem Link: ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge
Die Betriebsberater der Handwerkskammer Dresden beantworten Ihnen Ihre Fragen und unterstützen Sie bei Bedarf bei der Antragstellung. Sie erreichen die Berater unter wirtschaft(at)hwk-dresden.de bzw. unter Telefon 0351 4040 931.
Das Wichtigste in Kürze
Zinsvorteil für junge Unternehmen und Vorhaben in Regionalfördergebieten
Existenzgründer und junge Unternehmen bis fünf Jahre können mit dem ERP-Gründerkredit – Startgeld Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager und Betriebsübernahmen finanzieren.
* (ERP: European Recovery Programme)
Arbeitslose mit Bezug von Arbeitslosengeld I, welche die Absicht haben, sich selbständig zu machen, haben die Möglichkeit, für die ersten Monate nach der Gründung einen Gründungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen.
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Mit dem Ziel der Förderung der Selbstständigkeit von Frauen wurde im Freistaat über das Programm ESF Plus Gleichstellung geschaffen. Die beiden Programmbestandteile sind elektronisch über die Sächsische Aufbaubank zu beantragen.
Teil A – Förderung der Selbständigkeit von Frauen
Im Teil A (ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen) dieses Programms werden Maßnahmen zur Erweiterung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation von Gründerinnen unterstützt.
Teil B – Gründerinnenprämie
Die Gründerinnenprämie Teil B (ESF Plus Gleichstellung - Teil B: Gründerinnenprämie) ist im Freistaat Sachsen auf die Förderung weiblicher Gründerpersonen mit besonderen Gründungshemmnissen ausgerichtet. Durch eine Teilfinanzierung von Lebensunterhalt und Sozialversicherung wie auch eines zusätzlichen Kinderbonuses soll die Teilhabe von Frauen an selbstständiger Erwerbstätigkeit gestärkt werden.
Gern unterstützen die Betriebsberater in unserem Starter-Center bei der Vorbereitung des Antrages.
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