Meisterbonus nach erfolgreicher Prüfung in Sachsen sichern

Sachsen zahlt ab 1. Januar 2023 erfolgreichen Absolventen der Meisterprüfung einen Bonus von 2.000 Euro

Weil der Meisterbrief Garant für Qualitätsarbeit und ein funktionierendes Berufsausbildungssystem ist, unterstützt der Freistaat Sachsen seine Handwerker.

Mit dem Meisterbonus (geänderte Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft vom 25. Januar 2023) in Höhe von 2.000 Euro soll dabei die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung unterstrichen und der Weg der beruflichen Bildung noch attraktiver werden.

Meisterprüfung bestanden?

Alle erfolgreichen Meisterabsolventen, die im Jahr 2023 den Bonus überreicht bekommen, werden von der Erhöhung profitieren, sofern der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses und der Antragstellung durch die erfolgreichen Meisterabsolventen nicht größer als ein Jahr ist (Jahresfrist lt. Teil B Ziffer III Nr. 3 Buchstabe e der Richtlinie vom 28. Februar 2022). 

Profitieren können Meister des Handwerk, der Industrie, aus der Landwirtschaft sowie Fachmeister, die ihren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Sachsen haben und ihre Meisterprüfung vor einer fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgelegt haben.

Ausnahmen

  • Absolventen von VolIzeitmaßnahmen müssen nur den Hauptwohnsitz in Sachsen nachweisen.
  • Absolventen, die die Prüfung aufgrund des Sitzes des Prüfungsausschusses nur bei fachlich und örtlich zuständigen Stelle außerhalb des Freistaates Sachsens ablegen können.

Die Auszahlung erfolgt zweimal im Jahr.

Der Meisterbonus muss von den Absolventen bei der jeweilig zuständigen Stelle, wie z. B. der Handwerkskammer Dresden mittels Formblatt beantragt werden.

Meisterbonus beantragen

Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Ansprechpartner

Corina Waldeck

Tel:0351 4640-961
Fax:0351 4640-34961
E-Mail schreiben

Download

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung eines Meisterbonus (25.01.2023)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung eines Meisterbonus (28.02.2022)
Antrag auf Gewährung der Zuwendung gemäß der FRL Meisterbonus