Sandy Bernhardt
Sachbearbeiterin ÜLU
Tel:0351 4640-539
Fax:0351 4640-34539
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Was ist das? Was bringt sie?
Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ist Bestandteil der dualen Berufsausbildung im Handwerk und ergänzt den betrieblichen Teil der Ausbildung. ÜLU-Kurse sind praktische Lehrgänge, die berufsspezifisch vom ersten bis zum vierten Ausbildungsjahr durchgeführt werden. Sie vermitteln berufsbezogene praktische Fertigkeiten und Kenntnisse. Ziel ist, für alle Auszubildenden ein einheitlich hohes und breites Ausbildungsniveau sicher zu stellen, unabhängig vom Geschäftsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes.
Die schnelle technische Entwicklung macht den Lehrstoff umfangreicher und komplizierter und erhöht somit die Anforderungen an Ausbildungsbetriebe, Ausbilder und Auszubildende. Die zunehmenden Spezialisierungen erschweren besonders den kleinen und mittelgroßen Handwerksbetrieben die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten des gesamten Berufsbildes zu vermitteln. Um Ausbildungsbetriebe zu entlasten und ein einheitlich hohes Ausbildungsniveau zu sichern, wurde die ÜLU in den Werkstätten der Bildungszentren sozusagen als dritter Lernort eingeführt.
Die Kursinhalte und die Dauer der ÜLU werden gemeinsam durch die jeweiligen Zentralverbände mit dem Heinz-Piest-Institut (HPI) für Handwerkstechnik in den Rahmenlehrplänen erarbeitet. Wurde ein neuer Unterweisungsplan erstellt, erfolgt die Anerkennung über das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bzw. über die zuständigen Landesministerien – in Sachsen das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Der Berufsbildungsausschuss und die Vollversammlung der Handwerkskammer Dresden beschließen die HPI-Rahmenlehrpläne. Damit werden diese für den Beruf im Kammerbezirk Dresden gültig.
Ja, jeder Auszubildende ist verpflichtet, an den angebotenen Pflichtkursen der ÜLU teilzunehmen. Pflicht sind alle Kurse, die die Vollversammlung der Handwerkskammer Dresden als obligatorisch definiert hat.
Die Lehrgänge dauern in der Regel ein oder zwei Wochen. Die Anzahl der Lehrgänge pro Jahr variiert je nach Ausbildungsberuf und Spezialisierung. Auszubildende sind für die Dauer der ÜLU-Maßnahme vom Ausbildungsbetrieb freizustellen und zum Besuch der ÜLU anzuhalten (§ 13 und § 15 BBiG). Im Anschluss erhält der Ausbildungsbetrieb eine Teilnahmebescheinigung bzw. eine Beurteilung des Leistungsstandes, um damit in der weiteren Ausbildung auf die vermittelten Lehrgangsinhalte weiter aufbauen zu können.
Der Ausbildungsbetrieb meldet seinen Lehrling direkt beim zuständigen Bildungszentrum an. Welches Bildungszentrum im jeweiligen Ausbildungsberuf die ÜLU durchführt, kann der Lehrgangsübersicht entnommen werden.
Im Bau-Bereich stehen in der Regel mehrere ÜLU-Standorte zur Auswahl. Nach der Anmeldung erhält der Betrieb eine Einladung zur ÜLU. Dieser informiert den Auszubildenden und übergibt ihm alle notwendigen Unterlagen.
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Die Lehrgänge finden in den von der Handwerkskammer Dresden beauftragten Ausbildungsstätten oder in njumii – das Bildungszentrum des Handwerks an den Standorten Dresden und Pirna statt.
Den genauen Ort der ÜLU können Sie unter dem jeweiligen Ausbildungsberuf der Lehrgangsübersicht entnehmen.
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Die ÜLU-Lehrgänge und eventuelle Unterbringungskosten werden durch den Bund, den Freistaat Sachsen und die Europäische Union bezuschusst, sodass der Ausbildungsbetrieb in der Regel ein Drittel der Kosten selbst trägt. Förderfähig sind ÜLU-Lehrgänge für Auszubildende in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr).
Als Fördergrundlage dienen die in den Unterweisungsplänen aufgeführten Durchschnittskosten zur Durchführung der ÜLU. Die Zuschüsse zu den Lehrgangskosten werden als Festbetrag je Teilnehmer und Lehrgang gezahlt und sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So muss bspw. der Auszubildende an allen Unterweisungstagen teilnehmen. Nur in begründeten Ausnahmefällen hat der Ausfall eines Unterweisungstages keine Auswirkungen auf die Förderung.
Darüber hinaus gelten folgende Förderbestimmungen/Besonderheiten:
Die Beantragung der Fördermittel, die Abrechnung und die Bearbeitung aller Vorgänge zur Einhaltung der Förderbedingungen werden durch die Mitarbeiter der Handwerkskammer Dresden übernommen.
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Bei Bedarf kann eine Internatsunterbringung genutzt werden. Dies ist jedoch bei jedem Bildungsträger unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem durchführenden Bildungsträger inwieweit Übernachtungsmöglichkeiten vorhanden sind.
Bei ÜLU-Maßnahmen in njumii – das Bildungszentrum des Handwerks in Dresden, ist eine Unterbringung im Gästehaus der Handwerkskammer Dresden möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sandy Bernhardt
Sachbearbeiterin ÜLU
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Kerstin Schmid
Lehrgangsverwalterin
Tel:03501 4618-870
Fax:0351 4640-34471
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Die überbrieblichen Lehrlingsunterweisungen im Handwerk werden durch das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und durch ESF-Förderprogramme (Förderperiode 2021 – 2027) gefördert. Ziel der Richtlinie ist es, Jugendlichen eine betriebliche Ausbildung in Brandenburger Betrieben zu ermöglichen. Das Vorhaben dient dazu, die Ausbildungsbereitschaft von Betrieben zu stärken, die Ausbildungsqualität am Lernort Betrieb zu verbessern und die Einmündung von Ausbildungsplatzsuchenden in Ausbildung zu steigern. Die überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen dienen der Ergänzung der betrieblichen Ausbildung im Handwerk.
Ziele und (erwartete) Ergebnisse: Qualifizierte Ausbildung im Verbundsystem auf der Grundlage der PAV-Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie – Förderung von Teilnehmenden an überbetrieblichen Kursen im Handwerk im Jahr 2024 und deren Internatsunterbringung
Gefördert aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Brandenburg