Schülerpraktikum in den Ferien

Betriebliche Schülerpraktika sind ein wesentlicher Bestandteil der beruflichen Orientierung. Umso wichtiger ist es, dass Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit nutzen, die Berufs- und Arbeitswelt praktisch kennenzulernen.

Ein Praktikum im Handwerk bietet wertvolle Praxiserfahrungen und Einblicke in den Berufsalltag, fördert die Entwicklung von Soft Skills und ermöglicht den Aufbau eines beruflichen Netzwerks. Es hilft bei der beruflichen Orientierung, vermittelt branchenspezifische Kenntnisse und erhöht die Beschäftigungsfähigkeit. Darüber hinaus trägt es zur Persönlichkeitsentwicklung bei, indem es Selbstvertrauen, Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein stärkt.

Praktikum finden

Aber auch Unternehmen profitieren von Betriebspraktika und lernen die ‚Arbeitskräfte von Morgen‘ kennen.

Nutzen Sie als Mitgliedsbetrieb der Handwerkskammer Dresden die Gelegenheit und inserieren Sie Ihr Praktikums-, Ferienjob-, oder Lehrstellenangebot kostenfrei in unseren Börsen: www.hwk-dresden.de/einfachmachen 

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Pflichtpraktikum, freiwilliges Praktikum, Schülerpraktikum oder Praktikum zur Berufsorientierung?

Neben dem Pflichtpraktikum während der Schulzeit ist es dieses Jahr auch möglich, in den Ferien ein freiwilliges Betriebspraktikum im Handwerk zu absolvieren. Der konkrete Zeitraum für das Praktikum wird individuell zwischen dem Unternehmen und dem Bewerber vereinbart und nachfolgend in einem Praktikumsvertrag über die Schule festgeschrieben.

Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.schau-rein-sachsen.de/schuelerpraktikum.php.

Das Berufsorientierungspraktikum (BOP) ist ein betriebliches Kurzzeitpraktikum, das junge Menschen bei der beruflichen (Erst-)Orientierung bzw. beim Festigen der Berufswahl unterstützen soll.

Angebot für ausbildungsinteressierte junge Menschen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, keine Schule mehr besuchen und bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter ausbildungssuchend gemeldet sind.

  • Dauer von mindestens einer bis maximal sechs Wochen.
  • Kosten, die bei dem jungen Menschen durch die Teilnahme am BOP anfallen (insbesondere Fahrkosten, etwaige Unterkunftskosten, falls der Praktikumsbetrieb nicht vom Wohnort erreicht werden kann, etc.) werden gefördert
  • Antragsstellung auf Teilnahme an einem BOP erfolgt ausschließlich durch die Ausbildungsinteressierten selbst.
  • Praktikumszeiten unterliegen den üblichen gesetzlichen Arbeitszeitbedingungen.
  • Praktika sind durch den Unfallversicherungsträger entsprechend des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes abgesichert.

Perspektive zur Fachkräftesicherung Praktikum zur Orientierung

Die Handwerkskammer Dresden bietet organisierte und geförderte Auslandspraktika an. Durch Auslandsaufenthalte können sich sowohl Auszubildende als auch junge Fachkräfte auf die Anforderungen einer globalisierten Wirtschaft vorbereiten. Davon profitieren auch Sie als Handwerksbetrieb.

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Ansprechpartner

Silvana Arnold
Projektmitarbeiterin Passgenaue Besetzung

Tel:03581 428-528
Fax:03581 428-34528
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