Qualifizierter Einstieg in die Ausbildung – Betriebe und potenzielle Azubis lernen sich kennen

Mit der Einstiegsqualifizierung bekommen Jugendliche die Chance, Einblick in einen Ausbildungsberuf, einen Betrieb und das Berufsleben zu gewinnen und ihr handwerkliches Geschick unter Beweis zu stellen.

Die Einstiegsqualifizierung (EQ) ist eine Initiative der Wirtschaft im Rahmen des Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs. Sie ermöglicht jungen Leuten ohne Ausbildungsstelle den Berufseinstieg, indem diese an einem Langzeitpraktikum im Betrieb teilnehmen.

Mit der Einstiegsqualifizierung bekommen Jugendliche die Chance, Einblick in einen Ausbildungsberuf, einen Betrieb und das Berufsleben zu gewinnen und ihr handwerkliches Geschick unter Beweis zu stellen. Dazu absolvieren sie ein vier- bis zwölfmonatiges Praktikum in einem Handwerksbetrieb. Die Unternehmer lernen ihre Lehrlingskandidaten im Alltag kennen und können sie nach Ablauf des Praktikums in ein Ausbildungsverhältnis übernehmen. 

Qualifizierter Einstieg in die Ausbildung – Betriebe und potenzielle Azubis lernen sich kennen

Die Einstiegsqualifikation bedarf immer der Zustimmung des für den Jugendlichen zuständigen Berufsberater.

Sie werden als Betriebsangehöriger mit einem befristeten Vertrag angestellt. Während dieses Praktikums wird eine monatliche Vergütung.

Dieses Langzeitpraktikum dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit, die für eine spätere Ausbildung förderlich sind.

Sie werden als Betriebsangehöriger mit einem befristeten Vertrag angestellt. Während dieses Praktikums wird eine monatliche Vergütung gezahlt – in der Regel von 276 Euro. Wenn es einen Tarifvertrag gibt, in dem die EQ-Vergütung geregelt ist, gilt diese tarifliche Vergütung. Während der Einstiegsqualifizierung besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie in der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Beiträge werden vom Arbeitgeber abgeführt.

Voraussetzungen:

  • keine abgeschlossene vorausgehende Berufsausbildung
  • Sie müssen bei der für Sie zuständigen Stelle als Ausbildungsplatz suchend gemeldet sein (z. B. Agentur für Arbeit)
  • der reguläre Beginn ist der 1. Oktober
  • ein Einstieg in ein Praktikum ist bis zum 1. Mai 2025 möglich
  • das Praktikum muss eine Laufzeit von mindestens vier Monate haben

Wie erhalten Sie einen Praktikumsplatz?

  • die Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Dresden stellen schon jetzt bereits eine Vielzahl von Praktikumsplätzen zur Verfügung. Auch danach werden weitere Plätze bereitgestellt.
  • Sie haben die Möglichkeit, sich selbst einen Praktikumsplatz zu suchen. Das Merkblatt können Sie sich ausdrucken und auch den Betrieben aushändigen. Praktisch jeder Betrieb kann dieses Praktikum durchführen.

Hinweis

WICHTIG: Nur der für Sie zuständige Berufsberater entscheidet, ob Sie dieses Praktikum durchführen dürfen!

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Merkblatt zur Einstiegsqualifikation

Dieses Langzeitpraktikum dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit, die für eine spätere Ausbildung förderlich sind.

Dieses Langzeitpraktikum dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit, die für eine spätere Ausbildung förderlich sind.

Der Jugendliche wird in Ihrem Betrieb als Praktikant mit einem befristeten Vertrag angestellt. Während dieses Praktikums wird eine monatliche Vergütung gezahlt – in der Regel von 276 Euro. Wenn es einen Tarifvertrag gibt, in dem die EQ-Vergütung geregelt ist, gilt diese tarifliche Vergütung. Während der Einstiegsqualifizierung besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie in der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Beiträge werden von Ihnen abgeführt.

Der Betrieb bekommt sowohl die Vergütung (276 Euro) als auch einen pauschalisierten Sozialversicherungsbeitrag (142 Euro) von der zuständigen Stelle (z. B. Agentur für Arbeit) zurück erstattet.

Betriebliche Voraussetzung:

  • der Betrieb muss in die Handwerksrolle eingetragen sein
  • jeder Betrieb, auch wenn er nicht ausbildungsberechtigt ist, kann dieses Praktikum anbieten

Voraussetzungen für den Jugendlichen:

  • keine abgeschlossene vorausgehende Berufsausbildung
  • der Jugendliche muss als Ausbildungsplatz suchend gemeldet sein
  • der Berufsberater des Jugendlichen muss diesem Praktikum zustimmen

Weitere Bedingungen:

  • der reguläre Beginn ist der 1. Oktober
  • ein Einstieg in ein Praktikum ist bis zum 1. Mai 2025 möglich
  • das Praktikum muss eine Laufzeit von mindestens vier Monate haben
  • das Praktikum muss spätestens am 31. August zu Ende sein
  • der Betrieb muss einen Vermittlungsauftrag an die Handwerkskammer stellen

Bundeseinheitliche Qualifizierungsbausteine zur Einstiegsqualifizierung nach Ausbildungsberufen

Ansprechpartner

Luisa Werner
Projektmitarbeiterin Passgenaue Besetzung

Tel:0351 4640-913
Fax:0351 4640-34913
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