Die erste Seite des Lehrvertrags (Ausfertigung für die Handwerkskammer) sowie den Antrag zur Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Seiten 1 und 2) senden Sie bitte im Original per Post an die Handwerkskammer Dresden, Lehrlingsrolle, Am Lagerplatz 8, 01099 Dresden.
Der schnellste Weg zum Ausbildungsvertrag
Lehrvertrag rechtssicher online ausfüllen
Den Ausbildungsvertrag online schnell und rechtssicher über Lehrvertrag Online kostenlos ausfüllen. Wenn Sie sich in unserem Kundenportal einloggen, können Sie darüber hinaus weitere Vorteile nutzen. Dazu ist nur eine einmalige Registrierung erforderlich.
Nutzen Sie Lehrvertrag Online zum Erstellen eines rechtssicheren Lehrvertrages, den Sie hier gleich schnell online ausfüllen können. Dieser Ausbildungsvertrag ist auch ohne eine Registrierung kostenfrei zugänglich. Mit einem Login sind Ihre Betriebsdaten bereits vorausgefüllt und Sie haben jederzeit Zugriff auf Ihre Vertragsdaten. Der Online-Lehrvertrag ist selbsterklärend und enthält wichtige Angaben zum Ausbildungsbeginn, der Ausbildungsdauer im entsprechenden Handwerksberuf, zur tariflichen Ausbildungsvergütung bzw. zur gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung, zur Auswahl der Berufsschule, der Probezeit sowie zum gesetzlichen Mindesturlaub.
Lehrvertrag Online mit Login
- Rechtssicherheit durch Eingabeformular mit allen Pflichtangaben
- Plausibilitätsprüfung der erfassten Daten
- Vorausgefülltes Formular mit Betriebsdaten
- Daten zwischenspeichern und ändern
- Geld- und Zeitersparnis durch Uploadfunktion statt Postversand
Lehrvertrag Online ohne Login
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Antrag zur Änderung
Antrag zur Änderung des Berufsausbildungsvertrag downloaden und ausfüllen
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Lehrvertrag online ausgefüllt? Welche Schritte sind jetzt noch erforderlich?
Sind alle Angaben im Online-Lehrvertrag vollständig, drucken Sie alle Seiten aus und lassen an den gekennzeichneten Stellen alle Vertragsparteien (bei Lehrlingen unter 18 Jahren beide gesetzliche Vertreter) unterschreiben.

Ausdrucken und versenden

Lehrling unter 18 Jahre?
Ist der Lehrling zum Ausbildungsbeginn noch unter 18 Jahren muss die ärztliche Bescheinigung der Erstuntersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gemäß § 32 Absatz 1 in Kopie mit beigelegt werden. Ohne diese Bescheinigung darf der Lehrvertrag nicht in der Lehrlingsrolle eingetragen werden.

Anmelden an Schulen
Bitte melden Sie Ihren Lehrling auch in der Berufsschule sowie in der Bildungseinrichtung (ÜAZ) an, welche die verpflichtenden Kurse der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) durchführen.

Kopie an Lehrling aushändigen
Nach rechtlicher Prüfung und Registrierung des Lehrvertrages in der Lehrlingsrolle erhalten Sie eine Eintragungsbestätigung, welche Sie bitte in Kopie auch Ihrem Lehrling aushändigen.
Sie haben noch Fragen? Unsere Ansprechpartner helfen Ihnen gerne weiter.
Cornelia Hänel
Tel:0351 4640-976
Fax:0351 4640-34976
E-Mail schreiben
Ramona Wagner
Tel:0351 4640-994
Fax:0351 4640-34994
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