Vorstand der Handwerkskammer Dresden

Sie finden auf den nachfolgenden Seiten Informationen zu Vorstand, Vollversammlung sowie den gewählten Ausschüssen der Handwerkskammer Dresden.

Vorstand

Präsident
Dachdeckermeister
Jörg Dittrich
Telefon: 0351 4640 - 500
E-Mail: praesident@hwk-dresden.de

Vizepräsidentin (Arbeitgeberseite)
Tischlermeisterin
Ines Briesowsky-Graf
Löbau (Landkreis Görlitz)

Vizepräsident (Arbeitnehmerseite)
Kfz-Techniker/Karosserie FA
Hans-Ulrich Kunz
Dresden

Orgelbauerin und Dipl. Betriebswirtin
Anne-Christin Eule
Bautzen

Diplom-Bau-Ingenieur
Uwe Nostitz
Bautzen

Metallbaumeister
Falk Walther
Freital

Diplom-Bau-Ingenieur
Thomas Möbius
Riesa

Bäckermeisterin
Rita Meschwitz
Dresden

Bäckermeisterin
Claudia Schermann (vormals Claudia Finster)
Bernsdorf

Vollversammlung der Handwerkskammer Dresden 2022 bis 2027

Die gewählte Vollversammlung (39 Mitglieder) bildet das oberste Beschlussorgan aller selbstständigen Handwerker und der im Handwerk beschäftigten Gesellen und anderer Arbeitnehmer.

Arbeitgeber
  • Jörg Dittrich, Dachdeckermeister,
    01129 Dresden
  • Gerd Klingebiel, Dipl. Ing. Bauwesen, 01109 Dresden
  • Thomas Möbius, Dipl.-Ing. Bau, 01589 Riesa
  • Thomas Wintzen, Dachdeckermeister,
    02797 Luftkurort Lückendorf
  • Hendrik Hermann, Maler- und Lackierermeister, 01896 Pulsnitz
  • Uwe Nostitz, Dipl.-Ing. Bau, 02625 Bautzen
  • Mike Hauschild, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegermeister, 02625 Bautzen
Arbeitnehmer
  • Silvia Willkommen, Bauzeichnerin, 01833 Stolpen
  • Pieter Verbeek, Zimmerermeister, 02747 Herrnhut
  • Rita Meschwitz, Bäckermeisterin, 01277 Dresden

Arbeitgeber
  • Katrin Zache, Elektroinstallateurmeisterin, 01665 Diera-Zehren OT Zehren
  • Gunter Arnold, Schmiedemeister, 01814 Reinhardtsdorf
  • Michael Möckel, Metallbauermeister, 01189 Dresden
  • Henry Siebeneicher, Kfz-Meister, 01762 Hartmannsdorf Reichenau
  • Konrad Uhlmann, Elektrotechnikermeister, 01824 Rosenthal-Bielatal
  • Falk Walther, Metallbaumeister, 01705 Freital
  • Frank Scholze, Elektroinstallateurmeister, 02694 Malschwitz
  • Thomas Voigt, Dipl. Betriebswirt, 02627 Hochkirch
Arbeitnehmer
  • Hans-Ulrich Kunz, Karosseriebaufacharbeiter, 01187 Dresden
  • Alexander Franz, Kfz-Meister, 01279 Dresden
  • Jens Kobsch, Meister Gas-Wasser-Installation, 01796 Pirna
  • Alexander Stopp, Karosserie- und Fahrzeugbauer, 01458 Medingen

Arbeitgeber
  • Gerd Grunert, Tischlermeister, 01728 Bannewitz
Arbeitnehmer
  • Ronny König, Tischlermeister, 01097 Dresden

Arbeitgeber
  • Ines Günnel, Damenmaßschneidermeisterin, 01454 Ullersdorf
Arbeitnehmer
  • Berit Guthmann, Friseurmeisterin, 01099 Dresden

Arbeitgeber
  • Peter Liebe, Bäckermeister, 01683 Nossen
Arbeitnehmer
  • Claudia Schermann (vormals Claudia Finster), Bäckermeisterin, 02994 Bernsdorf

Arbeitgeber
  • Achim Schubert, Zahntechnikermeister, 01309 Dresden
  • Szilvia Schiffel, Friseurmeisterin, 02625 Bautzen
  • Anke Anton, Friseurmeisterin, 01844 Neustadt/Sachsen
Arbeitnehmer
  • Sebastian Ritter, Raumausstattermeister, 01099 Dresden

Arbeitgeber
  • Anne-Christin Eule, Orgelbauerin, 02625 Bautzen
Arbeitnehmer
  • Andreas Kulitza, Orgel- und Harmoniumbauer, 01159 Dresden

Arbeitgeber
  • Robert Mühlberg, Einbau von genormten Baufertigteilen, 01665 Klipphausen
  • Ivonne Homola-Robel, Kosmetikerin, 02997 Wittichenau
  • Andreas Teich, Einbau von genormten Baufertigteilen, 01257 Dresden
  • Ines Briesowsky-Graf, Einbau von genormten Baufertigteilen, 02708 Löbau
Arbeitnehmer
  • Annette Witschaß, Friseurmeisterin, 02977 Hoyerswerda

Für die Benennung der Vertreter der Arbeitnehmer ist in den Gewerbegruppen III bis VII eine Zusammenfassung dieser Gewerbegruppen möglich (§ 5 Abs. 2 Satzung der Handwerkskammer).

Gewählte Ausschüsse der Vollversammlung (2022 bis 2027)

Von der Vollversammlung gewählte Ausschüsse der Handwerkskammer Dresden für die Wahlperiode 2022 bis 2027. Namentliche Aufstellung des Vorsitzenden und der Mitglieder:

Für die Arbeitgeber
  • Michael Möckel
  • Thomas Wintzen
Für die Arbeitnehmer
  • Jens Kobsch

Für die Arbeitgeber
  • Peter Liebe
  • Gunter Arnold
Für die Arbeitnehmer
  • Rita Meschwitz

Für die Arbeitgeber
  • Roman Seiffert
  • Tilo Neumann
  • Stefan Richter
  • Mike Hauschild
  • Thomas Voigt
  • Kathrin Zache
Für die Arbeitnehmer
  • André Schnabel
  • Peggy Jäpel
  • Alexander Franz
  • Heiko Schurz
  • Andreas Kulitza
  • Jonas Senftleben

Für die Arbeitgeber
  • Achim Schubert
  • Ivonne Homola-Robel
Für die Arbeitnehmer
  • Sebastian Ritter

Für die Arbeitgeber
  • Konrad Uhlmann
  • Gerd Klingebiel
  • Gerd Grunert
  • Uwe Nostitz
Für die Arbeitnehmer
  • Jens Kobsch
  • Pieter Verbeek

Verhaltenskodex für Ehrenamt und Hauptamt

Grundsätze

Wir bekennen uns ausdrücklich zu sozial verantwortlichem und ethisch vertretbarem Handeln. Unsere Entscheidungen beruhen ausschließlich auf sachlichen Erwägungen. Handlungen und Äußerungen, die nicht mit dem besonderen Status der Handwerkskammer Dresden als Körperschaft des öffentlichen Rechts vereinbar sind, lehnen wir ab.

Wir bekennen uns über das für uns geltende Recht hinaus zur Einhaltung des nachfolgenden Verhaltenskodexes, der vom Vorstand der Handwerkskammer Dresden am 18. Juni 2014 beschlossen wurde. Mit diesem Verhaltenskodex soll in besonderem Maß das vorhandene Vertrauen der Mitgliedsunternehmen und ihrer Beschäftigten sowie der Öffentlichkeit in eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung auf Dauer erhalten und gestärkt werden. Die Verpflichtungen nach diesem Kodex treffen uns auch dann, wenn wir Dritte damit beauftragen, für die Handwerkskammer Dresden tätig zu werden. Bei der Anwendung dieses Verhaltenskodexes sind nicht nur der Wortlaut der einzelnen Verpflichtungen, sondern auch dessen Intention zu beachten.

Annahme von Einladungen und anderen Vorteilen von Dritten

Es ist nicht gestattet, von Anderen Vorteile für sich oder Dritte zu fordern, sich oder Dritten Vorteile versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt werden könnte, dass Entscheidungen unlauter beeinflusst werden sollen oder zustande kommen.

Zulässig ist die Annahme sozialadäquater Einladungen und Zuwendungen, soweit diese mit der jeweils wahrgenommenen Funktion sachlich in Zusammenhang stehen. Sie dürfen von ihrer Art und ihrem Wert her nicht das überschreiten, was für den jeweiligen Anlass und mit Blick auf die Funktion und die berufliche Position der Beteiligten üblich und angemessen ist. Entsprechendes gilt für miteingeladene Begleitpersonen. Geschenke von erheblichem Wert sind der Handwerkskammer Dresden zu überlassen.

Gewährung von Einladungen und anderen Vorteilen an Dritte

Es ist nicht gestattet, Dritten Vorteile zu versprechen oder zu gewähren, wenn hierdurch der Eindruck erweckt werden könnte, dass Entscheidungen unlauter beeinflusst werden sollen oder zustande kommen.

Einladungen und andere Vorteile dürfen nur aus dienstlichem Anlass ausgesprochen bzw. gewährt werden. Gleichzeitig müssen sie transparent sein. Sie sind deshalb ausschließlich an die Geschäftsadresse des Empfängers zu richten oder im Rahmen von Veranstaltungen offen zu überreichen. Die Kosten für Reise und/oder Unterbringung der Eingeladenen dürfen in begründeten Fällen übernommen werden.

Geschenke können nur bei außerordentlichen und gesellschaftlich üblichen Anlässen gemacht werden.

Zuwendungen und Einladungen der Handwerkskammer Dresden an Ehrenamt und Geschäftsführung

Entschädigungen und Kostenerstattungen an das Ehrenamt werden ausschließlich auf Grundlage der von der Vollversammlung beschlossenen Entschädigungsanordnungen gezahlt; die Beschlussfassungen berücksichtigen den ehrenamtlichen Charakter der Funktion. Darüber hinaus gehende Zahlungen erfolgen nicht. Angemessene Kosten für die an Veranstaltungen teilnehmenden Begleitpersonen dürfen nur dann übernommen werden, wenn ihre Teilnahme sozialadäquat ist.

Geschenke werden nur bei außerordentlichen und gesellschaftlich üblichen Anlässen gewährt. Der Wert der Präsente darf den sozialadäquaten Rahmen nicht überschreiten.

Vergabe von Aufträgen

Die Mitglieder des Vorstands verpflichten sich selbst, an Vergabeverfahren der Handwerkskammer Dresden nicht teilzunehmen. Dies gilt auch für Unternehmen, die mittelbar oder teilweise einem Vorstandsmitglied gehören. Bei der Auftragsvergabe an Vollversammlungsmitglieder unterliegen diese einer besonderen Sorgfaltspflicht und werden einer intensiven Prüfung unterzogen.

Ehrenamtsträger und Geschäftsführungsmitglieder dürfen an Geschäftspartner der Handwerkskammer Dresden keine privaten Aufträge erteilen, wenn ihnen hierdurch wirtschaftliche oder rechtliche Vorteile entstehen.

Sponsoring, Werbung und Spenden

Sponsoring, Werbung und Spenden sind zulässig, wenn der Anschein einer möglichen Beeinflussung von Entscheidungen der Handwerkskammer Dresden nicht gegeben ist.

Verhaltenskodex für die Beschäftigten

Der Hauptgeschäftsführer erlässt entsprechende Dienstanweisungen für die Beschäftigten der Handwerkskammer Dresden.

Dresden, 18. Juni 2014

Ansprechpartner

Uta Görbert
Arbeits- und Sozialrecht

Tel:0351 4640-453
Fax:0351 4640-34453
E-Mail schreiben