Uta Görbert
Arbeits- und Sozialrecht
Tel:0351 4640-453
Fax:0351 4640-34453
E-Mail schreiben
Präsident
Dachdeckermeister
Jörg Dittrich
Telefon: 0351 4640 - 500
E-Mail: praesident@hwk-dresden.de
Vizepräsidentin (Arbeitgeberseite)
Tischlermeisterin
Ines Briesowsky-Graf
Löbau (Landkreis Görlitz)
Vizepräsident (Arbeitnehmerseite)
Kfz-Techniker/Karosserie FA
Hans-Ulrich Kunz
Dresden
Orgelbauerin und Dipl. Betriebswirtin
Anne-Christin Eule
Bautzen
Diplom-Bau-Ingenieur
Uwe Nostitz
Bautzen
Metallbaumeister
Falk Walther
Freital
Diplom-Bau-Ingenieur
Thomas Möbius
Riesa
Bäckermeisterin
Rita Meschwitz
Dresden
Bäckermeisterin
Claudia Schermann (vormals Claudia Finster)
Bernsdorf
Die gewählte Vollversammlung (39 Mitglieder) bildet das oberste Beschlussorgan aller selbstständigen Handwerker und der im Handwerk beschäftigten Gesellen und anderer Arbeitnehmer.
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Für die Benennung der Vertreter der Arbeitnehmer ist in den Gewerbegruppen III bis VII eine Zusammenfassung dieser Gewerbegruppen möglich (§ 5 Abs. 2 Satzung der Handwerkskammer).
Von der Vollversammlung gewählte Ausschüsse der Handwerkskammer Dresden für die Wahlperiode 2022 bis 2027. Namentliche Aufstellung des Vorsitzenden und der Mitglieder:
Für die Arbeitgeber |
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Grundsätze
Wir bekennen uns ausdrücklich zu sozial verantwortlichem und ethisch vertretbarem Handeln. Unsere Entscheidungen beruhen ausschließlich auf sachlichen Erwägungen. Handlungen und Äußerungen, die nicht mit dem besonderen Status der Handwerkskammer Dresden als Körperschaft des öffentlichen Rechts vereinbar sind, lehnen wir ab.
Wir bekennen uns über das für uns geltende Recht hinaus zur Einhaltung des nachfolgenden Verhaltenskodexes, der vom Vorstand der Handwerkskammer Dresden am 18. Juni 2014 beschlossen wurde. Mit diesem Verhaltenskodex soll in besonderem Maß das vorhandene Vertrauen der Mitgliedsunternehmen und ihrer Beschäftigten sowie der Öffentlichkeit in eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung auf Dauer erhalten und gestärkt werden. Die Verpflichtungen nach diesem Kodex treffen uns auch dann, wenn wir Dritte damit beauftragen, für die Handwerkskammer Dresden tätig zu werden. Bei der Anwendung dieses Verhaltenskodexes sind nicht nur der Wortlaut der einzelnen Verpflichtungen, sondern auch dessen Intention zu beachten.
Annahme von Einladungen und anderen Vorteilen von Dritten
Es ist nicht gestattet, von Anderen Vorteile für sich oder Dritte zu fordern, sich oder Dritten Vorteile versprechen zu lassen oder anzunehmen, wenn hierdurch der Eindruck erweckt werden könnte, dass Entscheidungen unlauter beeinflusst werden sollen oder zustande kommen.
Zulässig ist die Annahme sozialadäquater Einladungen und Zuwendungen, soweit diese mit der jeweils wahrgenommenen Funktion sachlich in Zusammenhang stehen. Sie dürfen von ihrer Art und ihrem Wert her nicht das überschreiten, was für den jeweiligen Anlass und mit Blick auf die Funktion und die berufliche Position der Beteiligten üblich und angemessen ist. Entsprechendes gilt für miteingeladene Begleitpersonen. Geschenke von erheblichem Wert sind der Handwerkskammer Dresden zu überlassen.
Gewährung von Einladungen und anderen Vorteilen an Dritte
Es ist nicht gestattet, Dritten Vorteile zu versprechen oder zu gewähren, wenn hierdurch der Eindruck erweckt werden könnte, dass Entscheidungen unlauter beeinflusst werden sollen oder zustande kommen.
Einladungen und andere Vorteile dürfen nur aus dienstlichem Anlass ausgesprochen bzw. gewährt werden. Gleichzeitig müssen sie transparent sein. Sie sind deshalb ausschließlich an die Geschäftsadresse des Empfängers zu richten oder im Rahmen von Veranstaltungen offen zu überreichen. Die Kosten für Reise und/oder Unterbringung der Eingeladenen dürfen in begründeten Fällen übernommen werden.
Geschenke können nur bei außerordentlichen und gesellschaftlich üblichen Anlässen gemacht werden.
Zuwendungen und Einladungen der Handwerkskammer Dresden an Ehrenamt und Geschäftsführung
Entschädigungen und Kostenerstattungen an das Ehrenamt werden ausschließlich auf Grundlage der von der Vollversammlung beschlossenen Entschädigungsanordnungen gezahlt; die Beschlussfassungen berücksichtigen den ehrenamtlichen Charakter der Funktion. Darüber hinaus gehende Zahlungen erfolgen nicht. Angemessene Kosten für die an Veranstaltungen teilnehmenden Begleitpersonen dürfen nur dann übernommen werden, wenn ihre Teilnahme sozialadäquat ist.
Geschenke werden nur bei außerordentlichen und gesellschaftlich üblichen Anlässen gewährt. Der Wert der Präsente darf den sozialadäquaten Rahmen nicht überschreiten.
Vergabe von Aufträgen
Die Mitglieder des Vorstands verpflichten sich selbst, an Vergabeverfahren der Handwerkskammer Dresden nicht teilzunehmen. Dies gilt auch für Unternehmen, die mittelbar oder teilweise einem Vorstandsmitglied gehören. Bei der Auftragsvergabe an Vollversammlungsmitglieder unterliegen diese einer besonderen Sorgfaltspflicht und werden einer intensiven Prüfung unterzogen.
Ehrenamtsträger und Geschäftsführungsmitglieder dürfen an Geschäftspartner der Handwerkskammer Dresden keine privaten Aufträge erteilen, wenn ihnen hierdurch wirtschaftliche oder rechtliche Vorteile entstehen.
Sponsoring, Werbung und Spenden
Sponsoring, Werbung und Spenden sind zulässig, wenn der Anschein einer möglichen Beeinflussung von Entscheidungen der Handwerkskammer Dresden nicht gegeben ist.
Verhaltenskodex für die Beschäftigten
Der Hauptgeschäftsführer erlässt entsprechende Dienstanweisungen für die Beschäftigten der Handwerkskammer Dresden.
Dresden, 18. Juni 2014
Uta Görbert
Arbeits- und Sozialrecht
Tel:0351 4640-453
Fax:0351 4640-34453
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