Uta Görbert Arbeits- und Sozialrecht
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Ab dem 1. Januar 2023 wird das Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arbeitgeber verpflichtend.
Ab dem 1. Januar 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, von der Arbeitsagentur benötigte Arbeitsbescheinigungen elektronisch zu übermitteln.
Ab dem 1. Januar 2023 müssen Betriebe ihre Entgeltabrechnungsdaten elektronisch an die gesetzliche Rentenversicherung übermitteln.