Förderprogramme bei Unternehmenswachstum

Gern beraten Sie die Betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer Dresden zu möglichen Förderprogrammen. Ausführliche Informationen zu entsprechenden Förderprogrammen der EU, des Bundes sowie des Freistaates Sachsen finden Sie hier im unteren Bereich auf dieser Seite.

Ansprechpartner

Fanny Richter

Tel:0351 4640-931
Fax:0351 4640-34931
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Vom Freistaat Sachsen

Seit dem 25. April 2024 ist das Programm von der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - für GRW-RIGA und der Landesdirektion Sachsen für Infra wieder aufgenommen worden. GRW steht für „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur.

Bisher wurden nur Investitionen solcher Betriebe gefördert, die ihre Produkte bzw. Dienstleistungen überwiegend überregional, d. h. in mindestens 50 Kilometern Entfernung, absetzen. Mit der neuen Regelung wird der Fokus auf den Ausgleich von Produktivitätsunterschieden von Branchen zwischen Förder- und Nichtfördergebieten gerichtet. Das hat zur Folge, dass die nun förderfähigen Betriebe klar nach Branchenzugehörigkeit abgegrenzt werden.

Außerdem werden die Fördersätze leicht angepasst. Der Grenzbonus in den an Tschechien und Polen angrenzenden Landkreisen wird um zehn Prozentpunkte gesenkt.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage der SAB: Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Richtlinie GRW RIGA - sab.sachsen.de

Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zur Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit

Gegenstand der Förderung sind die Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung und Änderung des Wertschöpfungsprozesses. Empfänger sind kleine Unternehmen. Die Mindestinvestition beträgt 20.000 €. Gefördert werden können Handwerksbetriebe in der ländlichen Region. Von der Förderung sind Betriebe ausgeschlossen, die ihren Sitz in den Großstädten Dresden und Leipzig haben. Die SAB stellt einen Quick – Check zur Prüfung der Förderfähigkeit zur Verfügung. Im Anschluss kann die Antragstellung online direkt bei der SAB erfolgen.

 

Der Sachsenkredit Gründen und Wachsen (GuW) und der Sachsenkredit Universal werden von der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank – (SAB) angeboten.

Der Sachsenkredit unterstützt Unternehmen bei ihren Gründungs-, Nachfolge-, Festigungs- und Wachstumsvorhaben. Die Antragstellung der Unternehmen erfolgt über die Firmenkundenbetreuerinnen und -betreuer ihrer Hausbanken. Zur Gründung und zum Wachstum von KMU im Freistaat Sachsen gewährt die SAB Investitions- und Betriebsmitteldarlehen von 20 T€ bis 5,0 Mio €.

Mehr Informationen zum Sachsenkredit "Gründen und Wachsen" Gründungs- und Wachstumsfinanzierung erhalten Sie auf der Webseite der Sächsischen Aufbaubank.

 

Mit diesem Programm fördert die SAB den Zugang zu professionellen Beratungsleistungen und die Unterstützung bei den ersten Schritten zur Umsetzung des neu erworbenen Know-hows.

Mehr Informationen zur Mittelstandsrichtlinie - Betriebsberatung / Coaching erhalten Sie auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank.

Existenzgründer und bestehende Unternehmen im Freistaat Sachsen, die investieren, aber zur Finanzierung nicht genügend bankübliche Sicherheiten aufbringen können, haben die Möglichkeit, eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH zu beantragen. Bei einem Kapitalbedarf bis 200.000 € oder bis 650.000 € bei Unternehmensübernahmen kann die Bürgschaft direkt bei der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH beantragt werden.

Auf der Internetseite der Bürgschaftsbank Sachsen finden Sie weiterführende Informationen.

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen beteiligt sich bei Investitionen von Existenzgründern und bestehenden KMU im Freistaat Sachsen als stiller Gesellschafter von 25.000 € bis 1 Mio. €. Bei kleineren Vorhaben kann eine Mikromezzanine Beteiligung bis zu 50.000 € direkt bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft beantragt werden.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen.

Vom Bund und der Europäischen Union

Rückmeldeverfahren seit 18.11.2024 gestartet – Corona-Soforthilfe 2020

Seit 18. November 2024 sind Empfängerinnen und Empfänger der Corona-Soforthilfe Bund angehalten, ihren tatsächlichen Liquiditätsbedarf zurückzumelden. Ausführliche Details und Anleitungen sind direkt auf der Webseite der SAB verfügbar.

mehr erfahren

Hier finden Sie den richtigen Ansprechpartner – schnell und unkompliziert!

Die novellierte STARK-Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet ein umfassendes Förderprogramm zur Unterstützung des nachhaltigen Strukturwandels in den Kohleregionen nun auch für kleine und mittelständige Unternehmen.

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Die Förderung richtet sich an Klein- und Kleinstunternehmen (KU), die Ihren Betrieb oder die begünstigte Betriebsstätte im Fördergebiet Dresden Cotta oder Johannstadt haben oder in das Fördergebiet verlegen. Gefördert werden Vorhaben, die zur Belebung von lokaler Wirtschaft und Geschäftsumfeld in den geförderten Stadtquartieren beitragen, also Arbeitsplätze schaffen und erhalten, Beschäftigung zur Armutsbekämpfung fördern, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit von Betrieben und Betriebsstätten stärken, die Investitionstätigkeit von Betrieben und Betriebsstätten verbessern oder das Unternehmertum stärken. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Landeshauptstadt Dresden.

Der Mikrokreditfonds Deutschland unterstützt kleine und junge Unternehmen, die sonst keinen Zugang zu Kreditfinanzierungen haben.

Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zum Mikrokeditfonds Deutschland.

Mit KfW-Unternehmerkredit finanzieren KMU, die mindestens fünf Jahre am Markt sind, alles, was für die unternehmerische Tätigkeit notwendig ist, vorrangig Investitionen, Betriebsmittel, Material- und Warenlager sowie Betriebsübernahmen bzw. tätige Beteiligungen.

Auf der Internetseite der KfW erhalten Sie weiterführende Informationen zum KfW-Unternehmerkredit. 

 

KMU in strukturschwachen Regionen haben die Möglichkeit, notwendige Investitionen mit dem ERP-Regionalförderprogramm zu finanzieren.

Sonderprogramme

Existenzgründer und KMU mit Sitz im ländlichen Raum haben die Möglichkeit, bei Investitionen die dem Erhalt baulicher Substanz dienen, einen Zuschuss bei ihrer zuständigen LEADER Region zu beantragen.

Der Freistaat Sachsen informiert auf seiner Internetseite zum Leader-Programm.