Am 22. September 2022 wurde die 9. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit für allgemein verbindlich erklärt.
Die Verordnung trat am 1. Oktober 2022 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft.
Die aktuelle 9. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung tritt zum 31. Dezember 2024 außer Kraft. Die Tarifvertragsparteien in der Gebäudereinigung haben sich Mitte November 2024 unter anderem über die Höhe der Mindestlöhne ab 2025 geeinigt. Der Branchenmindestlohn soll in der Lohngruppe 1 auf 14,25 € und in Lohngruppe 6 auf 17,65 € steigen. Damit diese Beträge zwingend für alle Betriebe und Beschäftigten in der Gebäudereinigung gelten, bedarf es noch eines Antrags auf Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und einer Veröffentlichung einer 10. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung im Bundesgesetzblatt.
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