Förderung von Existenzgründungen im ländlichen Raum

© Steffen Müller Fotografie

Förderung von Existenzgründungen im ländlichen Raum

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales hat mit der Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit eine Möglichkeit der Förderung von Frauen im ländlichen Raum geschaffen.

Ziel dieser Förderung ist es, die Lebens- und Erwerbssituation von Frauen im ländlichen Raum zu verbessern und damit die Durchsetzung der Chancengleichheit von Frau und Mann zu unterstützen.

Gefördert werden Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum mit dem Ziel, eine selbständige Erwerbstätigkeit aufzubauen, die dauerhaft zum Haupterwerb der Existenzgründerin führt. Des Weiteren müssen die Zuwendungsempfängerinnen ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen haben und im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen ein Unternehmen aufbauen. Die Existenzgründung muss dauerhaft zum Haupterwerb der Existenzgründerin führen.

Dem ländlichen Raum im Sinne der Richtlinie sind Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 10.000 zuzuordnen, in Ausnahmefällen auch eingemeindete Ortsteile mit bis zu 10.000 Einwohnern.

Höhe der Zuwendung

Existenzgründungen werden nur gefördert, wenn das Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens 20.000 Euro nicht übersteigt.

Die einmalige Zuwendung beträgt maximal 8.000 Euro und maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und wird als Festbetragsfinanzierung gewährt.

Art und Umfang der Förderung

  • Sachausgaben einschl. Ausgaben für Werbemaßnahmen,
  • Auslagen und Gebühren, die für die Existenzgründung notwendig sind,
  • Investitionsausgaben, nicht jedoch betriebliche Investitionen in der Landwirtschaft.

Ausgeschlossen sind Ausgaben für Bildungs- und Beratungsleistungen sowie Ausgaben für Kraftfahrzeuge.

Verfahren

Die Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind bei der Landesdirektion Sachsen vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

einzureichende Antragsunterlagen

  • Antrag
  • Unternehmenskonzept einschließlich einer formulierten Gründungsidee
  • Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre
  • Finanzierungsplan und Kapitalbedarfsplanung
  • Konkurrenz- und Kundenpotentialanalyse
  • befürwortendes, externes Gutachten der Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder der zuständigen berufsständischen Kammer zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Unternehmens

Gern beraten und begleiten wir Sie individuell zur Konzepterstellung sowie zur Finanzierungsplanung. Nutzen Sie unsere Unterstützung und Beratung im StarterCenter der Handwerkskammer Dresden.

Ansprechpartner

Existenzgründerberatung
Kerstin Winkler

Telefon: 0351 4640-474
Fax: 0351 4640-34474
E-Mail schreiben

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