Schritte zu einer geregelten Unternehmensnachfolge

© André Wirsig

Schritte zu einer geregelten Unternehmensnachfolge

Wir beraten Sie gern!

Betriebsübernahme

Bei der Betriebsübernahme übernehmen Sie einen bereits am Markt etablierten Handwerksbetrieb. Die Räume, Betriebsinventar, Kundenstamm und Lieferantenbeziehungen sind vorhanden. Produkt bzw. Dienstleistung am Markt eingeführt, die Mitarbeiter bilden ein eingespieltes Team. Als Übernehmer können Sie auf den Erfahrungen des Vorgängers aufbauen.



Andererseits können vorhandene Strukturen auch Grenzen setzen und Sie in Ihren Vorstellungen und Planungen einengen. Doch wenn Sie den zur Übernahme anstehenden Handwerksbetrieb gründlich analysieren, können mögliche Gefahren in aller Regel erkannt und gebannt werden. In der rechtzeitigen und klaren Regelung der Nachfolge stecken Chancen. Die am häufigsten angewandten Nachfolgemodelle sind die Familiennachfolge und der Eigentümerwechsel, also der Übergang des Handwerksbetriebes an Fremde.

Welche Art der Übertragung (Schenkung, Verkauf, Verpachtung) am sinnvollsten ist, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Im Vorfeld der Übernahme bzw. Übergabe sollten Sie genau analysieren, ob die Nachfolge erfolgreich angetreten werden kann. Klären Sie ebenfalls die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Übernahme.

Die Übernahme eines Handwerksbetriebes bietet sich an, wenn z. B. ein Unternehmer keinen Nachfolger hat. In den Betriebsbörsen der Handwerkskammern und unter www.nexxt-change.org (Gemeinschaftsinitiative des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, des Deutschen Industrie- und Handelskammertages und der KfW Mittelstandsbank) finden Sie geeignete Handwerksbetriebe. Für die Einstellung von Inseraten wenden Sie sich bitte an Ihre Handwerkskammer.

Betriebswirtschaftliche Aspekte

Einen zur Übernahme stehenden Handwerksbetrieb sollten Sie überprüfen hinsichtlich:

  • Unternehmensentwicklung (bisher und zukünftig)
  • Angebot des Handwerksbetriebes (Wettbewerbsfähigkeit)
  • Reaktion der Lieferanten und Kunden auf den Wechsel
  • Entwicklung des Umsatzes, des Rohertrages, der Kosten usw.
  • Gewinnerwartung auf Grund der geänderten Geschäftspolitik
  • Vermögensposition
  • Investitionen bzw. Ersatzbeschaffungen
  • Personal

Ansprechpartner

Claudia Rommel
Abteilungsleiterin Beratung

Telefon: 0351 4640-934
Fax: 0351 4640-34934
E-Mail schreiben

Hinweis:
Die aufgeführten Ansprechpartner gelten ebenfalls für die nachfolgend aufgeführten Kategorien.

Befragung „Unternehmensnachfolgen im Freistaat Sachsen, 2017-2030“

Machen Sie mit! – Befragung von Übernehmerinnen und Übernehmern für das Gutachten „Unternehmensnachfolgen im Freistaat Sachsen, 2017-2030“

Befragung „Unternehmensnachfolgen im Freistaat Sachsen, 2017-2030“

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) hat die Firma Kienbaum Consultants International GmbH in Kooperation mit Prof.Dr.Frank Wallau beauftragt, das Nachfolgegeschehen im Freistaat Sachsen zu untersuchen. Die Befragung soll zu folgenden Fragen Antworten liefern: Wie relevant waren Beratungs- und Finanzierungsmöglichkeiten? Wie bewerten Sie den Übergabeprozess rückblickend? Haben Sie Hinweise, wie Unternehmensnachfolgen besser unterstützt werden können? Ihre Hinweise zu diesen und weiteren Fragen sind wichtig. Sie sollen dazu beitragen, Unternehmensnachfolgen im Freistaat Sachsen bestmöglich zu unterstützen. Die Befragung wird von den Wirtschaftskammern des Freistaates Sachsen unterstützt, so auch von der Handwerkskammer Dresden.

 

Wir bitten Sie, sich bis zum 16. Februar 2023 an unserer Online-Befragung zu beteiligen! Die Befragung dauert nicht länger als 10 Minuten. Ihre Teilnahme ist natürlich freiwillig und anonym. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Andreas Leidig von der Handwerkskammer Dresden oder alternativ an Frau Elisa Himbert von Kienbaum.

Hier geht es zur Befragung.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Ansprechpartner

Andreas Leidig

Telefon: 0351 4640-935
Fax: 0351 4640-34935
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AWH-Unternehmensbewertung

Für die Ermittlung des Unternehmenswertes gibt es unterschiedliche Methoden, wie z. B. das Ertragswert- und das Substanzwertverfahren bzw. die Praktikermethode.

Das Ertragswertverfahren beruht auf der Kapitalisierung künftiger Gewinne. Der um außerordentliche Faktoren und den kalkulatorischen Unternehmerlohn bereinigte Gewinn ist hierbei zu ermitteln.

Das reine Ertragswertverfahren ist auf große Unternehmen ausgerichtet. Aus diesem Grund initiierte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mit dem Arbeitskreis Wertermittlung Handwerk (AWH) einen auf kleine und mittlere Handwerksbetriebe zugeschnittenen Bewertungsstandard: den AWH – Standard. Die Bewertung erfolgt zu den am Bewertungsstichtag vorhandenen Erfolgsfaktoren und der daraus abgeleiteten Ertragskraft.

Das Substanzwertverfahren beinhaltet die Bewertung der Vermögensgegenstände (Maschinen, Anlagen, Einrichtungen). Die Substanzwertberechnung orientiert sich an den Wiederbeschaffungskosten für die Vermögensgegenstände. Es wird vor allem dann angewandt, wenn das Vermögen eines Betriebes aus Anlagen und Immobilien besteht oder der Ertrag des Unternehmens klein oder sogar negativ ist.

Bei der Praktikermethode ist der Firmenwert der Betriebsgewinn, multipliziert mit einem Wertfaktor (der geschätzt werden muss). Der Wertfaktor sagt, wie viele Jahre der Handwerksbetrieb den Gewinn (ohne besondere Maßnahmen und Investitionen) noch halten kann.

Bei dem Liquidationswertverfahren wird unterstellt, dass das Unternehmen aufgegeben wird. Es handelt sich um den Wert zum Zeitpunkt der Liquidation (Zerschlagung) des Unternehmens. Letztendlich entscheidet die Nachfrage am Markt und damit der so genannte Verkehrswert.

In der Praxis gilt immer:  Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis

Der Vorteil einer Betriebsübernahme gegenüber einer Neugründung liegt bei den geringeren Unsicherheiten und Geschäftsrisiken. Andererseits sind bei ihr Haftungsfragen zu berücksichtigen (Haftung für Altschulden). 

Eine Wertermittlung wird immer notwendig sein:

  • wenn eine Betriebsübergabe, -übernahme angedacht ist und zur Entscheidungsfindung der Wert des Unternehmens als Orientierungshilfe ermittelt werden soll.
  • wenn ein realistischer Wert ermittelt werden muss, um die Finanzierung über eine Bank zu erhalten.
  • wenn eine Rechtsformänderung (GmbH-Gründung) des Unternehmens erfolgen soll. Die Bewertung bei Betriebsübergaben, -übernahmen erfolgt in den meisten Fällen in Zusammenarbeit mit den betriebswirtschaftlichen Beratern.

AWH-Immobilienbewertung

Die normierten Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes sind in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beschrieben. Zur Ermittlung des Verkehrswertes sind das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen.

Das Ertragswertverfahren ist das in Praxis und Rechtsprechung allgemein anerkannte Verfahren für die Ermittlung von Gewerbegrundstücken.

Im Ertragswertverfahren wird der Verkehrswert auf der Grundlage marktüblich erzielbarer Erträge ermittelt. Aus diesem Grund wird dieses Verfahren vorzugsweise bei Immobilien angewandt, die auf eine Vermietung hin ausgerichtet sind oder unter Renditegesichtspunkten gehandelt werden. Dieses trifft z.B. bei gemischt genutzten Immobilien und reinen Gewerbe-Immobilien zu.

Für die Immobilienbewertung werden im Vorfeld vor dem Ortstermin ein aktueller Grundbuchauszug und ein aussagekräftiges Foto von dem zu bewertenden Gebäude benötigt.

Nach Zusendung dieser Unterlagen wird die weitere Vorgehensweise mit Ihnen abgestimmt.

Folgende Daten und Unterlagen sind außerdem für die Immobilienbewertung erforderlich, die Sie bitte zum Ortstermin bereithalten (wenn vorhanden oder beschaffbar):

  • Flurkartenauszug
  • Lageplan bei mehreren Gebäuden
  • Bauanträge der Gebäude mit Zeichnungsunterlagen (Bauakten)
  • ortstypische Mietpreise
  • Gebietstyp aus Flächennutzungs- / Bebauungsplan
  • abgeschlossene Mietverträge.

AWH-Maschinenbewertung

Der Zeitwert einer Maschine entspricht dem Neuwert der Maschine abzgl. einer alters- und gebrauchsbedingten Wertminderung, d.h. unter Berücksichtigung von Alter, Betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer sowie der Gebrauchswertfaktoren.

Der Zeitwert beschreibt den Wert eines Objektes zu einem festgelegten Zeitpunkt (Bewertungsstichtag). Die Marktsituation bleibt im Zeitwert unberücksichtigt.                                                                                                      

Der ermittelte Zeitwert bezieht sich auf die Gesamtheit des zu bewertenden Inventars des Unternehmens oder der Unternehmensabteilung. Der Zeitwert kann nur erzielt werden, wenn die bewerteten Bewertungsobjekte auch als Gesamtheit verkauft werden und der Betrieb an gleicher Stelle mit gleicher Produktion bzw. Dienstleistung weitergeführt wird. Beim Verkauf einzelner Maschinen, Geräte oder Einrichtungsgegenstände können abweichende Verkaufspreise erzielt werden.

Damit eine exakte und zeitnahe Bewertung Ihres beweglichen Betriebsvermögens durchgeführt werden kann, sollten Sie folgende Hinweise beachten und das überprüfte und korrigierte Anlagenverzeichnis mir vor dem Ortstermin, auf dem Postweg, in Papierform zusenden.

Überprüfen Sie im aktuellen Anlageverzeichnis des letzten Jahresabschlusses, welche Anlagegüter tatsächlich noch in Verwendung sind und auch übergeben werden sollen.

Prinzipiell werden alle Wirtschaftsgüter bewertet, die bestimmt sind, dauernd dem Betrieb zu dienen. Dabei ist es unerheblich wie oft die Wirtschaftsgüter verwendet werden und wann sie angeschafft worden sind. Entscheidend ist, dass sie körperlich vorhanden sind und im Betrieb eingesetzt werden.

Für eine Berechnung des Zeitwertes sind als notwendige Angaben prinzipiell die Bezeichnung, die Anschaffungskosten (netto) und das Baujahr des entsprechenden Wirtschaftsgutes erforderlich. Diese finden Sie in der Regel im Anlageverzeichnis.

Bsp.: Bohrhammer BOSCH, Baujahr 2005, Anschaffungskosten: 750,00 €

Erfahrungsgemäß können beim Vergleich der aufgelisteten Wirtschaftsgüter des Anlagenverzeichnisses mit denen im Betrieb vorhandenen und eingesetzten Wirtschaftsgütern mitunter erhebliche Differenzen auftreten.

Checkliste für die Vorbereitung der Maschinenbewertung:

  • Sind alle Wirtschaftsgüter des Betriebes im Anlagenverzeichnis enthalten (fehlen welche?) bzw. sind Wirtschaftsgüter im Anlagenverzeichnis aufgelistet, die körperlich nicht mehr vorhanden sind?

Wirtschaftsgüter die nicht im Anlageverzeichnis aufgelistet sind, sollten mit Angabe der Bezeichnung, dem Baujahr und den Anschaffungskosten hinzufügt werden - siehe Beispiel Bohrhammer (Keine Kleinwerkzeuge etc. wie Hammer, Schraubenschlüssel etc. auflisten!).

Ausgesonderte Wirtschaftsgüter sind im Anlageverzeichnis zu streichen oder kenntlich zu machen.

  • Sind die Wirtschaftsgüter für den Bewerter erkennbar?

Gemeint ist, dass teilweise Bezeichnungen (Typ, Lieferant o. ä.) vom Steuerbüro verwendet werden, die ungeeignet sind, das Wirtschaftsgut in seiner Bezeichnung darzustellen.

  • Sind die Wirtschaftsgüter gebraucht erworben worden?

Bspw. aus der Insolvenz eines anderen Betriebes - dies ist kenntlich zu machen.

  • Handelt es sich wirklich um die Anschaffungskosten und das richtige Baujahr?

Anstatt der Anschaffungskosten steht ein Zeitwert oder Buchwert bzw. die letzte Leasingrate als Angabe im Anlagenverzeichnis.

Bsp.: Im Rahmen der Betriebsübergabe vom Vorgänger an den Nachfolger wurde der Zeitpunkt der Betriebsübergabe als Datum für die Anschaffung der Wirtschaftsgüter und die Zeitwerte aus der damaligen Bewertung als Anschaffungskosten angesetzt. Diese Angaben entsprechen nicht einer richtliniengemäßen Zeitwertermittlung.

Sollten keine korrekten Daten zur Durchführung der Zeitwertermittlung zur Verfügung stehen, bzw. ist der Umfang der Wirtschaftsgüter, für die keine korrekten Daten mehr ermittelbar sind, zu groß, kann keine Bewertung erfolgen.

In diesem Fall wird nur eine pauschale und sachverständige Schätzung der Wirtschaftsgüter durch den Bewerter vorgenommen. Der Wert des Betriebes wird dann in einer Gesamtsumme ausgewiesen.

Hinweis:
Speziell für die Bewertung von Handwerksbetrieben wurde der AWH - Standard (Arbeitskreis Wertermittlung Handwerk) geschaffen.

Nachfolgersuche

Die Suche eines geeigneten Nachfolgers ist eine große Herausforderung für die Erhaltung des Lebenswerkes eines Unternehmers. Obwohl sehr oft gewünscht, kann nicht immer ein Nachfolger innerhalb der Familie gefunden werden. Daher ist es wichtig, rechtzeitig mit der Suche zu beginnen.

Wenn im Unternehmen kein geeigneter Mitarbeiter qualifiziert werden kann, bleibt dann nur noch die externe Suche nach einem geeigneten Übernehmer für den Betrieb. Hierbei stehen Ihnen unter anderem die Betriebsbörse und auch die Betriebsberater Ihrer Handwerkskammer zur Verfügung.

Notfallplanung

Notfallvorsorge

Eine erfolgreiche Unternehmensführung und –sicherung basiert auf einer Reihe wichtiger Säulen, wie fachliche Eignung, kaufmännische Qualifikation, Unternehmerpersönlichkeit und betriebliches Management. In der Regel erfolgt die Absicherung diverser Risiken durch die Unternehmensführung (z.B. Forderungsausfall). Ebenso wichtig ist ein Managementsystem für die Betriebsführung im Notfall.

Die wenigsten Unternehmen haben eine vorbereitete Strategie für die Risiken Tod oder Handlungsunfähigkeit (durch Unfall oder Krankheit) des Unternehmers.

Jede dritte Ehe wird geschieden. Die damit verbundenen vermögensrechtlichen Folgen können die weitere Existenz des Unternehmens gefährden.  Vorsorge und Vorbeugung mit einem Notfallplan gehören zu einem ganzheitlichen Risikomanagement. Neben dem Handbuch für das Qualitätsmanagement ist das Handbuch für den Notfall (Notfallordner) genau so wichtig.

Notfallhandbuch

Das Notfallhandbuch ist das Handbuch für den Ernstfall. Ein einmal erstelltes Handbuch ist keine einmalige Sache und sollte spätestens alle 2 Jahre aktualisiert bzw. an die veränderten Bedingungen angepasst werden. Unter nebenstehendem Link finden Sie ein Muster für ein Notfallhandbuch. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) stellt darüber hinaus Chipkarten mit einem Muster eines Notfallhandbuches zur Verfügung. Diese kann unter der E-Mail info@zdh.de kostenpflichtig angefordert werden.

Weitere Auskünfte und Terminvereinbarungen geben Ihnen unsere betriebswirtschaftlichen Berater.

Übergabeformen

Varianten der Betriebsübergabe sind:

  • Beteiligung an einem Handwerksbetrieb
  • Pachtvertrag über einen Handwerksbetrieb
  • Unternehmenskauf
  • Schenkung

Unternehmenskauf

Der Unternehmenskauf bietet sich bei dem Erwerb eines Unternehmens "mit allen Aktiva und Passiva" (Wirtschaftsgütern, Forderungen und Verbindlichkeiten) an. Damit der Unternehmenskauf wirksam wird, müssen Verkäufer und Käufer einen Kaufvertrag schließen. Der Kaufvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden, um evtl. Streitigkeiten zu vermeiden. Einzelheiten können in einem persönlichen Gespräch in der Rechtsabteilung der Handwerkskammer besprochen werden.

Unternehmenspacht

Um den Generationenwechsel vorzubereiten wird in der Praxis häufig die Betriebsverpachtung als Art der Betriebsübernahme gewählt. Die Pacht eines Unternehmens stellt die Überlassung sämtlicher Sachen und Rechte sowie der wirtschaftlichen Kontakte dar.

Schenkung

Im Rahmen der Betriebsübergabe innerhalb der Familie wird oftmals von der Möglichkeit der Schenkung Gebrauch gemacht. Schenkung bedeutet die Betriebsübernahme ohne Zahlung eines Kaufpreises. Wie alle anderen Formen der Betriebsübergabe sollte auch diese Variante vorab mit dem Steuerberater bezüglich steuerlicher Auswirkungen besprochen werden.

Schriftenreihe-Heft "Unternehmensnachfolge im Handwerk. Tipps für einen erfolgreichen Generationswechsel an der Spitze von Handwerksbetrieben"

Erste Orientierungshilfe zu wesentlichen Fragen rund ums Thema - angefangen von der Gewinnung eines geeigneten Nachfolgers über die Bestimmung des Unternehmenswertes bis hin zu betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen.

Schriftenreihe-Heft "Unternehmensnachfolge im Handwerk. Tipps für einen erfolgreichen Generationswechsel an der Spitze von Handwerksbetrieben"

Anliegen/Inhalt: Erste Orientierungshilfe zu wesentlichen Fragen rund ums Thema - angefangen von der Gewinnung eines geeigneten Nachfolgers über die Bestimmung des Unternehmenswertes bis hin zu betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen der Betriebsübergabe/-übernahme. Mit diversen Checklisten und Übersichten.

Zielgruppe: Unternehmer, die sich aus der Chefposition zurückziehen wollen, sowie qualifizierte Existenzgründer, die hierin eine attraktive Alternative zur "klassischen Existenzgründung" sehen.

Auflage: 5., unveränderte Auflage 2019 (Nachdruck der Auflage aus 2017)

Bezugsmöglichkeiten: Handwerksunternehmer des Kammerbezirks Dresden können das Heft über die Handwerkskammer Dresden unentgeltlich beziehen. Interessenten außerhalb des Wirtschaftsbereichs Handwerk der Region zahlen pro Heft eine Schutzgebühr von 5,00 EUR.

Ansprechpartner

Claudia Rommel
Abteilungsleiterin Beratung

Telefon: 0351 4640-934
Fax: 0351 4640-34934
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