Der Gesetzgeber hat Arbeitgebern im Zeitraum von 2022 bis 2024 ermöglicht, an ihre Arbeitnehmer eine Inflationsausgleichsprämie von insgesamt bis zu 3.000 € frei von Steuern und Sozialabgaben auszuzahlen. Die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie muss spätestens bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen, um steuer- und sozialabgabenfrei zu sein, da hier das Zuflussprinzip gilt.
Geht die Prämienzahlung erst im Januar 2025 auf dem Konto des Mitarbeiters ein, greift die Steuerbefreiung nicht mehr. Die Prämie ist dann lohnsteuer- und sozialversicherungsbeitragspflichtig! Einzelheiten dazu finden Sie in den FAQ zur Inflationsausgleichsprämie auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen.