In einigen Gewerken sind für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge, die Regelungen über die Berufsausbildung enthalten, zwingend zu beachten.
Allgemeinverbindliche Tarifverträge für Auszubildende gibt es aktuell:
- im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
- im Baugewerbe
- im Dachdeckerhandwerk
- im Gerüstbauerhandwerk
- im Gebäudereinigerhandwerk
- im Schornsteinfegerhandwerk
- und im Bäckerhandwerk
Diese Tarifverträge beinhalten in der Regel Vorschriften über die Urlaubsdauer, die wöchentliche Arbeitszeit, die Pflicht zur Zahlung von Zuschlägen oder Erstattungsleistungen der Ausbildungsvergütungen durch die jeweilige Lohnausgleichskasse aber auch Mindestausbildungsvergütungen.
Eine aktuelle Übersicht der Tarifverträge finden Sie im Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Dieses Verzeichnis wird regelmäßig überarbeitet.
Stand: 06.07.2021