Uta Görbert
Arbeits- und Sozialrecht
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Am 29. Oktober 2021 wurde die 4. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt am 1. November 2021 in Kraft.
Damit gelten vom 1. November 2021 bis zum 30. September 2023 folgende Mindestlöhne:
ab dem 1. November 2021 | 12,85 EUR |
ab dem 1. August 2022 | 13,35 EUR |
Anspruch auf den Mindestlohn haben gewerbliche Arbeitnehmer (Arbeiter), die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben.
Nicht erfasst werden:
Der Mindestlohn gilt auch für Arbeitsverhältnisse zwischen einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und seinen im Geltungsbereich der 4. Verordnung beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Stand: 09.11.2021