Die Wirtschafindentifiktionsnummer (W-IdNr.) gem. § 139c AO wird seit November 2024 stufenweise an wirtschaftlich Tätige, die zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet sind sowie Kleinunternehmer nach § 19 UStG, durch das Bundeszentralamt für Steuern vergeben.
Wirtschaftlich tätige natürlichen Personen, juristischen Personen und Personenvereinigungen wird eine W-IdNr. zugeteilt. Einzelkaufleute und Freiberufler erhalten neben ihrer IdNr. zusätzlich eine W-IdNr., so dass der betriebliche Bereich klar und eindeutig von der privaten Sphäre getrennt wird. Die W-IdNr. ermöglicht eine eindeutige Identifizierung des wirtschaftlich Tätigen im Besteuerungsverfahren. Sie besteht aus den Anfangsbuchstaben "DE" und einer 9-stelligen Ziffernfolge und stellt einen wichtigten Schritt zur Digitalisierung dar.
Werden mehrere Gewerbe oder Betriebsstätten betrieben, wird die W-IdNr. lediglich durch weitere Unterscheidungs-Merkmale (U-Merkmal) ergänzt. Die U-Merkmale werden voraussichtlich ab 2026 erteilt.
Das Bundeszentralamt für Steuern informiert umfangreich.