Im geschäftlichen Alltag ist der Unternehmer mit einer Vielzahl von Inforamtionspflichten konfrontiert. Deren Grundlagen finden sich im Datenschutzgesetz, aufgrund verbraucherschützender Regelungen oder der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung, welche ab dem 13. Dezember 2024 gelten wird. Durhc die zuletzt genannte Regelung werden neue Informationspflichten für Betriebe eingeführt, die Verbraucherprodukte per Fernabsatz verkaufen. Des Weiteren wird mit dem kürzlich verabschiedeten Bürokratieentlastungsgesetz IV
ab 1. Januar 2025 die digitale Übermittlung von Arbeitsverträgen im Nachweisgesetz ermöglicht.
Einen schnellen Überblick gibt Ihnen das zum Download verfügbare Dokument "Praxis Recht – Informationspflichten im geschäftlichen Alltag".
Seit Februar 2017 müssen Unternehmer nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Verbrauchern Auskunft geben, ob sie im Fall eines Rechtsstreits an einer Verbraucherschlichtung teilnehmen.
Teilnahme am Verfahren ist freiwillig
Die Teilnahme an einer Verbraucherschlichtung ist freiwillig. Das Verfahren ist für Streitigkeiten mit Verbrauchern geeignet, die sich auf Verbraucherrechte (z. B. Widerruf oder Rücktritt) berufen.
Eine aktuelle Liste der speziellen Verbraucherstreitbeilegungsstellen nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) steht auf der Webseite des Bundesamts für Justiz unter www.bundesjustizamt.de zur Verfügung.
Weitere Informationen und Musterformulierungen finden Sie rechts im Downloadbereich.
Informationspflichten bei Online-Verträgen
Zusätzliche Informationspflichten bestehen bei Online-Verträgen. Für Streitigkeiten aus Online-Verträgen hat die Europäische Kommission eine Online-Streitbeilegungsplattform