Das BMF veröffentlichte aktualisierte Grundsätze zur Führung / Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Die Neuerungen in den GoBD betreffen neben Anpassungen von Begrifflichkeiten daher im Kern Anpassungen aufgrund der gesetzlichen Änderungen in §§ 146, 146a, 147 und 158 AO.
Die aktualisierte GoBD steht auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen zum Download zur Verfügung.