Handwerksbetriebe vor Ort oft schlechter gestellt als Anwohner
Die Handwerkskammer Dresden unterstützt die Bundesratsinitiative der Länder Hamburg und Nordrhein-Westfalen das bisherige „Anwohnerparken“ zum „Quartierparken“ weiterzuentwickeln und damit auch ansässigen Firmen das Parken vor Ort zu ermöglichen. Auf Bundesebene wird derzeit über die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes mit den entsprechenden Verordnungen zum Parken verhandelt.
Nach bisher geltendem Recht dürfen derzeit nur Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel vor Ort bevorzugt behandelt werden – ansässige Unternehmen müssen für in diese Bewohnerparkzonen abgestellte Fahrzeuge hingegen Parkgebühren bezahlen oder eine kostenpflichtige Sondergenehmigung beantragen.
„Dies stellt eine Benachteiligung der Unternehmen dar“, sagt Andreas Brzezinski, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dresden. „Das Quartierparken würde Handwerksbetrieben beim Parken am Betriebssitz in Bewohnerparkgebieten das gleiche Recht einräumen, wie Bewohner sie haben. So werden die sogenannten Mischgebiete, also die städtischen Quartiere in denen Wohnräume und Gewerberäume eng beieinander liegen, gestärkt. Eine handwerksfreundliche städtische Verkehrsinfrastruktur ist essenziell für die Unternehmen.“
Hintergrund: Hamburg hat eine Bundesratsinitiative gestartet, um aus dem „Bewohnerparken“ ein „Quartierparken“ zu machen. Ziel des Vorschlages zu Änderung von Paragraf 6 des Straßenverkehrsgesetzes ist es, dass künftig neben Bewohnern auch gebietsansässige Unternehmen sowie Institutionen und Organisationen (wie Vereine und Sozialeinrichtungen) für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Parkbevorrechtigungen erhalten können. Ein gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen gestellter Antrag der Hansestadt zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes erhielt im Verkehrs- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrats am 13. September eine Mehrheit. Das Bundesratsplenum stimmte am 29. September für den Antrag. Die endgültige Entscheidung liegt nun im Bundestag.