In seiner morgigen Sitzung berät der Dresdner Stadtrat unter anderem zur
Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Gebühren für die Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgebührensatzung).
Jörg Dittrich warnt davor, die Unternehmen in der Landeshauptstadt außerordentlich zu belasten. „Die geplanten Anpassungen führen mit einer Erhöhung um durchschnittlich 23,4 Prozent zu einer erheblichen Teuerung gegenüber der bisher geltenden Abfallwirtschaftsgebührensatz“, so der Präsident der Handwerkskammer Dresden. „Insbesondere die Kleinst- und Kleinunternehmer sahen sich zuletzt einem massiven Kostendruck gegenüber, wobei steigende Kosten eine erhebliche Herausforderung darstellen und weitreichende Auswirkungen auf deren Geschäftstätigkeit haben können.“
Unbestritten ist, dass die kommunale Abfallwirtschaft kostendeckend arbeiten können muss, so Dittrich. „Jedoch muss man bei einer Gebührenerhöhung immer auch ein gesundes Augenmaß walten lassen, um die ohnehin im harten Wettbewerb stehenden Unternehmen nicht stärker zu belasten als notwendig“.
Werden die Abfallgebühren wie von der Stadtverwaltung vorgeschlagen durchschnittlich um 23,4 Prozent erhöht, wird die Entsorgung in der Landeshauptstadt Dresden teurer sein als bspw. in der Stadt Leipzig, in Chemnitz oder im Landkreis Leipziger Land.