Die novellierte STARK-Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet ein umfassendes Förderprogramm zur Unterstützung des nachhaltigen Strukturwandels in den Kohleregionen nun auch für kleine und mittelständige Unternehmen.
Ziel ist die Transformation dieser Gebiete in treibhausgasneutrale Modellregionen durch Vernetzung, Wissenstransfer sowie Anpassung öffentlicher Dienstleistungen. Gefördert werden Projekte, die zur Reduktion der Treibhausgasemissionen und zur wirtschaftlich und sozial verträglichen Umgestaltung beitragen und die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen stärken. Projekte müssen in den Fördergebieten umgesetzt werden und in eine von zwölf Förderkategorien passen, wobei die Gesamtfinanzierung gesichert sein muss.
Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige natürliche und juristische Personen sowie Organisationen, wobei KMU im Fokus stehen. Projekte müssen ihre Notwendigkeit der Förderung nachweisen, klare Transformationsziele verfolgen und die benötigten fachlichen und personellen Kapazitäten vorweisen.
Die Förderung erfolgt größtenteils als nicht rückzahlbarer Zuschuss, mit Förderquoten bis zu 90 % für Kommunen und bis zu 40 % für KMU in bestimmten Maßnahmen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Die Antragsbearbeitung erfolgt elektronisch über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Projekte können nach Bestandskraft des Bescheids beginnen und müssen bei mehrjährigen Vorhaben jährliche Zwischenberichte einreichen. Der finale Nachweis ist spätestens sechs Monate nach Projektabschluss vorzulegen. Die Richtlinie gilt für Neuanträge ab dem 13. August 2024 und ist bis Ende 2038 gültig.