Handwerkskammer Dresden kontrolliert verstärkt Barbershops in der Region

Einhaltung der Meisterpflicht wird überprüft – In der Mehrzahl der Fälle wurde kein Handwerksmeister im Betrieb angetroffen

Vor Ostern bekamen mehr als zwei Dutzend Barbershops Besuch von der Handwerkskammer Dresden. Gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt Dresden kontrollierten Mitarbeiter der Abteilung Recht der Handwerkskammer Dresden in der Dresdner Neustadt mehrere Betriebe. Im Verbund mit dem Hauptzollamt Dresden erfolgten weitere Kontrollen in Pirna, Bautzen, Weißwasser, Löbau und Zittau.

Die Handwerkskammer Dresden achtete bei den Kontrollen insbesondere auf die Einhaltung der Meisterpflicht. „Die Rechtslage ist so, dass wir eine grundsätzliche Meisterpräsenz im Betrieb haben“, sagt Andreas Brzezinski, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Dresden. D. h., dass ein Handwerksmeister vor Ort ist, der die Arbeiten steuern, überwachen und ggf. eingreifen kann. Dies ist entscheidend, um Gefahren für die Gesundheit zu minimieren, Hygienevorschriften einzuhalten und den Verbraucherschutz zu stärken. „Es ist uns wichtig, dass sich alle an die gemeinsamen Spielregeln halten und die Meisterpräsenz beachtet wird“, betont Andreas Brzezinski.

Daher lag der Schwerpunkt der Kontrollen bei Barbershops, die angestellte Handwerksmeister in der Handwerksrolle benannt haben. Barbershops und Friseur-Salons werden handwerksrechtlich gleichbehandelt, d. h. sie sind zulassungspflichtig. Wer ein Geschäft führen will und kein Meister ist, kann einen Betriebsleiter anstellen, der einen Meisterbrief besitzt. Dieser Meister muss jedoch vom Grundsatz her vor Ort sein.

Die Kontrollen waren in dieser Hinsicht ernüchternd. „In der Mehrzahl der Fälle haben wir keinen Handwerksmeister vor Ort angetroffen“, sagt Andreas Brzezinski. Daher werden die betroffenen Unternehmen nun aufgefordert schriftlich Stellung zu beziehen. Sie müssen nun Nachweise erbringen über ihre Anwesenheitspflichten. „Wir werden alles entsprechend nachkontrollieren – immer auch in enger Abstimmung mit den Ordnungsämtern vor Ort“, so Brzezinski, der zudem betont, dass weitere Kontrollen geplant sind.

Sollte ein Betrieb nachweislich und dauerhaft gegen die Meisterpflicht verstoßen, muss die Handwerkskammer Dresden ein „Verfahren zur Ankündigung einer Löschung“ auf den Weg bringen. Dies kann die die Grundlage sein, um einem Betrieb die weitere Betriebserlaubnis zu entziehen und ihn zu schließen.