Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) verzichtet bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge künftig auf die Vorlage des Formblattes 223 VHB (Vergabe- und Vertragshandbuch für Baumaßnahmen). Bieter müssen der Vergabestelle das Formblatt nur noch in Ausnahmefällen vorlegen.
So wird eine detaillierte Aufgliederung der Einheitspreise, die oft einen hohen Bearbeitungsaufwand erfordert, künftig nur noch in begründeten Fällen angefordert.
Die Neuregelung trägt zur Entbürokratisierung des Vergabeverfahrens bei und ist als wichtiger Beitrag zur Steigerung der Attraktivität öffentlicher Bauaufträge zu begrüßen.