Umrüstungspflichten Fahrtenschreiber zum 31.12.2024

Neue Regelung zur Umrüstung auf intelligente Fahrtenschreiber Version 2 – Einigung der EU-Mitgliedstaaten auf einen Verzicht auf Sanktionen bis Ende Februar 2025

Fahrzeuge im grenzüberschreitenden EU-Verkehr, die unter die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 fallen und noch mit analogen oder nicht intelligenten digitalen Fahrtenschreibern ausgestattet sind, waren verpflichtet bis zum 31.12.2024 auf intelligente Fahrtenschreiber Version 2 umzurüsten.

Aufgrund von Lieferschwierigkeiten und begrenzten Werkstattkapazitäten hat der Ausschuss Straßentransport am 18.12.2024 in einer Sondersitzung beraten. Es wurde ein Konsens zwischen den EU-Mitgliedstaaten erzielt:

  • Kontroll- und Ahndungsbehörden werden Verstöße gegen die Umrüstpflicht bis zum 28.02.2025 nicht ahnden.
  • Stattdessen werden Fahrzeugführer bei Kontrollen auf die bestehende Umrüstpflicht hingewiesen.

Die zuständigen deutschen Behörden wurden über diese Regelung informiert und gebeten, entsprechend zu verfahren.
Die Europäische Kommission hat einen Auszug der Vereinbarung auf ihrer Website veröffentlicht.

Vereinbarung lesen

Hinweis: Deutsch ist über eTranslation verfügbar bzw. ins Deutsche übersetzen anklicken

Diese Übergangsregelung gibt Unternehmen zwei zusätzliche Monate Zeit, um die erforderliche Umrüstung durchzuführen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen.