Die wichtigsten Regelungen für Betriebe im Überblick
- Ab dem 01.01.2024 müssen alle neu installierten Heizungen in Gebäuden eines Neubaugebietes zu 65 % mit erneuerbaren Energien versorgt werden.
- Gleiches gilt für Gebäude, die nicht in einem Neubaugebiet liegen, in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern ab dem 30.06.2026 und in Städten mit weniger als 100.000 Einwohnern ab dem 30.06.2028.
- Bestehende, funktionsfähige und reparierte Öl- und Gasheizungen können weiter betrieben werden.
- Bis zum endgültigen Ablauf der Fristen (30.06.2026 bzw. 30.06.2028) dürfen Öl- und Gasheizungen noch eingebaut werden. Diese müssen jedoch ab 2029 zu 15 %, 2035 zu 30 %, 2040 zu 60 % und 2045 zu 100 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
- In Härtefällen ist eine Befreiung von der Pflicht zur regenerativen Beheizung möglich.
- Gaskessel, die mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden können, dürfen über den Zeitraum der Wärmeplanung hinaus installiert werden. Liegt eine Wärmeplanung auf Basis eines Wasserstoffnetzes vor und kann der Gaskessel auf 100 % Wasserstoff umgerüstet werden, darf bis zur Fertigstellung des Wasserstoffnetzes zu 100 % fossil geheizt werden.