Förderung von E-Lastenfahrrädern

Förderung von E-Lastenfahrräder ist wieder möglich

Das Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Unterstützung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern ist wieder aktiv. Die Förderung richtet sich an private Unternehmen, Freiberufler, Kommunen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Gefördert werden elektrisch betriebene Lastenfahrräder und Anhänger, die für den gewerblichen Transport von Gütern genutzt werden.

Anschaffungen werden mit bis zu 25 % der Kosten bezuschusst, maximal jedoch 3.500 Euro pro Fahrzeug. Fördervoraussetzungen sind unter anderem eine fest mit dem Fahrrad verbundene Transportmöglichkeit, ein Mindestgewicht von 170 kg und ein größeres Ladevolumen als bei herkömmlichen Fahrrädern. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, und Anträge können seit dem 1. Oktober 2024 gestellt werden.

Weitere Informationen und Antragsformulare sind auf der Webseite des BAFA verfügbar.

Förderungen Lastenfahrrad

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