Seit Montag, 14. April 2024 hat das Förderdarlehensprogram Sachsenkredit einen weiteren Baustein. Der Sachsenkredit Erneuerbare Energien und Speicher kann für Anschaffung von Photovoltaik- oder Geothermieanlagen und Speichern beantragt werden. Auch in diesem Programm können Tilgungszuschüsse genutzt werden.
Was bietet dieses Darlehen?
- Einsetzbar für Investitionen ab 35.000 Euro und bis zu fünf Millionen Euro
- Fördergegenstände Photovoltaikanlagen, Geothermie-Wärmepumpen, Wärme- und Kältespeicher.
- Tilgungszuschüsse bis zu 20 %
Im Einzelnen werden Investitionen in die Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen mit installierter Bruttoleistung über 30 Kilowattpeak an oder auf Gebäuden oder offenen Parkplätzen, dezentralen Stromspeichern, elektrisch betriebenen Geothermie-Wärmepumpen und Wärme-/Kältespeichern gefördert.
Förderberechtigt sind:
- natürliche Personen
- Wohnungseigentümergemeinschaften,
- Unternehmen, Freiberufler,
- Kommunen sowie andere juristische Personen des öffentlichen oder des Privatrechts.
Die finanziellen Konditionen des Förderprogramms bieten eine flexible Gestaltung, darunter:
- eine Sollzinsbindungsfrist von bis zu zehn Jahren,
- Laufzeiten von fünf bis 20 Jahren (davon maximal zwei Jahre tilgungsfrei) und einen
- Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent für Stromspeicher beziehungsweise
- für alle übrigen Fördergegenstände bis zu zehn Prozent der förderfähigen Ausgaben.
- Der Tilgungszuschuss ist auf maximal 50.000 EUR pro Jahr unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge begrenzt. Die Zweckbindungsfrist variiert je nach Fördergegenstand.
Die Beantragung erfolgt für Unternehmen grundsätzlich über die angebundenen Hausbanken.
Die Vorhaben dürfen bei förderfähigen Ausgaben unter 100.000 Euro bereits ab Antragstellung, darüber hinaus erst nach Bewilligung des Förderantrags begonnen werden.
Informationen zur Förderung