Am 7. März 2024 wurde eine aktualisierte Fassung der Fachkunderichtlinie NiSV veröffentlicht. Die Aktualisierung war aufgrund der Änderungen der NiSV durch die NiSV-Änderungsverordnung vom 12. Juni 2023, die am 1. Januar 2024 vollständig in Kraft getreten ist, notwendig geworden. Dies wird in der geänderten Gliederung der Fachkunderichtlinie deutlich.
Hervorzuheben ist nach Angaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) der neue Abschnitt 2, der die Anerkennung von Schulungsanbietern regelt.
Eine Lesefassung der Fachkunderichtlinie wurde auf der Internetseite des BMUV veröffentlicht.
Im Zusammenhang mit der Aktualisierung der Fachkunderichtlinie wurde die thematisch sortierte Zusammenstellung von Informationen zu besonders häufig gestellten Fragen in Form der FAQ Strahlenschutz bei kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Anwendungen (NiSV) umfassend überarbeitet.