Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen für gewerblichen Vorhaben.
Die am 12. Februar 2024 in Kraft tretende Kälte-Klima-Richtlinie fördert den Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anwendungen. Ziele, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu unterstützen sind:
- die Energieeffizienz zu steigern,
- den Kältebedarf zu senken
- und die Emissionen fluorierter Treibhausgase zu reduzieren.
Für die Bearbeitung der Förderanträge und die Auszahlung der Fördermittel ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.
Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Die konkret geförderten Einzelmaßnahmen finden Sie unter: BAFA - Kälte- und Klimaanlagen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen. Der Antragsteller muss Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks sein, auf dem sich die Anlage befindet. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt, auch wenn die Anlage an ein Unternehmen verpachtet werden soll.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach den Berechnungsformeln der Kälte-Klima-Richtlinie 2024.
Jeder Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, dem BAFA für einen Zeitraum von drei Jahren ab Abnahme der geförderten Kälte- oder Klimaanlage einmal jährlich bestimmte Daten zum Betrieb der Anlage für ein regelmäßiges Monitoring zur Verfügung zu stellen.
Weitere Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen und den Berechnungsformeln der Kälte-Klima-Richtlinie finden Sie auf der Internetseite des BAFA unter BAFA - Kälte- und Klimaanlagen.