Ab 1. Januar 2024 tritt das Förderprogramm "Bundesförderung effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (BEG EM) im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) in Kraft. Das neue BEG EM bringt Änderungen im Antragsverfahren mit sich. Eine zentrale Änderung betrifft Fachunternehmen, die Maßnahmen im Rahmen des BEG EM begleiten. Für die Beantragung der Förderung müssen die ausführenden Fachunternehmen die erforderlichen technischen Daten entweder im Online-Prüftool der KfW oder in den Online-Formularen des BAFA übermitteln. Um diese Datenübermittlung zu gewährleisten, besteht eine Registrierungspflicht bei der dena.
Hintergrund dieser Änderungen ist es, mögliche Fehlerquellen im Antragsprozess auszuschließen und die Antragstellung zu beschleunigen. Zudem wird die bisherige Fachunternehmererklärung, die bei Anträgen auf Förderung von Heizungsanlagen beim BAFA auszufüllen war, ersetzt.
Weitere Informationen zu den für die Registrierung erforderlichen Daten sowie zur Erfassung der für eine Fördermaßnahme notwendigen technischen Daten durch das BAFA bzw. die KfW finden Sie unter:
FachunternehmerZugang Informationen | (energie-effizienz-experten.de)