Die Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen wird ausgeweitet und ab dem 1. Dezember 2023 wird ein CO2-Aufschlag (Klima-Komponente) eingeführt, um den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge stärker zu berücksichtigen. Dabei wird ein Aufschlag von 200 Euro pro Tonne CO2 berechnet. Emissionsfreie Lastwagen sollen bis Ende 2025 von der Maut befreit werden. Dies soll Anreize für den Einsatz umweltfreundlicherer Fahrzeuge schaffen, auch wenn die Branche bemängelt, dass es noch zu wenige Elektro-Lkws und Ladepunkte gibt.
Die Einnahmen aus der Maut sollen damit drastisch steigen, von knapp acht Milliarden Euro in diesem Jahr auf mehr als 15 Milliarden Euro im nächsten Jahr. Die zusätzlichen Mittel sollen zur Hälfte in den Ausbau der Bundesfernstraßen gehen, der Rest zum Großteil in Schienenverkehrsprojekte.
Seit dem 1. Dezember 2023 wird bei der Prüfung der Mautpflicht nicht mehr auf die zulässige Gesamtmasse (Fahrzeugschein F.2), sondern auf die technisch zulässige Gesamtmasse (Fahrzeugschein F.1) des Herstellers abgestellt. So kann es sein, dass Fahrzeuge, welche mit einer Gesamtmasse von 7,49 t im Abschnitt F.2 des Fahrzeugscheins bislang „abgelastet“ und damit mautfrei waren, ab 1. Dezember 2023 unter die gesetzliche Mautpflicht fallen, wenn sie gleichzeitig im Abschnitt F.1 des Fahrzeugscheins mit 7,5 t und mehr eingetragen sind.
Ab 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen,während bisher nur Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen betroffen waren. Handwerksbetriebe bleiben von der Maut ausgenommen.