Betrüger manipulieren Handwerkerrechnungen

Im Jahre 2023 und aktuell gab und gibt es deutschlandweit wieder vermehrt Betrugsfälle, in denen Rechnungen von Handwerksbetrieben manipuliert werden.

Es haben sich bisher zwei verschiedene Vorgehensweisen gezeigt:

  1. Betrüger fangen die Original-Papierrechnung eines Handwerksbetriebes ab, fertigen eine Kopie mit einer falschen Kontonummer, geben den Brief wieder in die Post und erhalten so die Überweisung. Der Handwerker erhält kein Geld. Hier wird davon ausgegangen, dass die Betrüger das Original eingescannt und dann die falschen Kontodaten eingefügt werden.
  2. In Fällen, in denen Rechnungen auch per E-Mail versendet wurden, werden die E-Mails abgefangen und „ausgelesen“. Kurze Zeit nach Erhalt der Rechnungsmail erhält der Auftraggeber/Kunde eine weitere E-Mail mit der Information, dass sich die Bankverbindung geändert hätte und die Zahlung auf eine neu benannte IBAN erfolgen solle.

Ist das Geld erst einmal auf dem fremden Konto gelandet, kann der Überweisende es fast nie zurückholen.

Aber wer hat den Schaden?

Im Fall 1) geht es wohl gut für den Handwerker aus. Werden Rechnungen aus den Briefkästen der Kunden abgefangen und manipuliert, befreit die irrtümliche Zahlung den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht. Doch wird es die Kundenbeziehung belasten. Das gilt es zu vermeiden.

Anders kann es u.U. im Fall 2) enden. Hier hat das OLG Karlsruhe bereits entschieden, dass der Handwerker beim Versand von E-Mails Sicherheitsvorkehrungen zu treffen hat. Verstößt er dagegen und hat das zur Folge, dass der Schuldner der Forderung den geschuldeten Geldbetrag auf das Konto eines deliktisch handelnden Dritten überweist, führt dies zwar nicht zum Erlöschen der Zahlungsforderung aber begründet einen Schadensersatzanspruch des Auftraggebers als Schuldner, den dieser der Forderung entgegenhalten kann. Hier ist ein Rechtsstreit in der Regel wahrscheinlich.

     

    Ein paar TIPPS für Handwerksbetriebe:

    • sichere Zahlungsmethoden anbieten und neutrale Briefumschläge für Rechnungen verwenden
    • Warnhinweis geben
    • werden Rechnungen per E-Mail versendet - nicht an die dem Webauftritt aufgeführte „allgemeine“ E-Mail-Adresse (z. B.: info@firma.de)