Das deutsche duale Berufsausbildungssystem genießt international einen hervorragenden Ruf. Die Regelung und Überwachung der Berufsausbildung im Handwerk gehört zu den Kernaufgaben der Handwerkskammer.
Der Berufsbildungsausschuss ist in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören, insbesondere der Erlass von Verwaltungsgrundsätzen, das Umsetzen der vom Landesausschuss für Berufsbildung (LAB) empfohlenen Maßnahmen, die Empfehlung von Beschlüssen über Maßnahmen der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) sowie bei der Berufung von Prüfungsausschüssen und Prüfern und gibt hierfür eine Empfehlung an die Vollversammlung.
Er hat im Rahmen seiner Aufgaben auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinzuwirken (§ 44 Absatz 1 HwO) und hierzu insbesondere die an der Berufsbildung Beteiligten bei der fortlaufenden Qualitätssicherung und beim Qualitätssicherungsmanagement zu unterstützen.
Alle fünf Jahre konstituiert sich der Berufsbildungsausschuss der Handwerkskammer Dresden neu.
Der Ausschuss ist paritätisch besetzt: Der Ausschuss besteht aus sechs selbständigen Handwerkern, sechs Arbeitnehmern und sechs Lehrern an berufsbildenden Schulen, jeder hat einen Stellvertreter. Alle Mitglieder sind ehrenamtlich für den Ausschuss tätig, die Geschäfte führt die Handwerkskammer in Absprache mit dem Ausschuss-Vorsitzenden.