Rechtsgrundlagen der Arbeit der Handwerkskammer Dresden

Rechtsgrundlagen der Arbeit der Handwerkskammer Dresden

Die Handwerkskammer Dresden ist eine Körperschaft des öffentliches Rechts und Interessenvertretung des Handwerks.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt die Handwerkskammer - anstelle staatlicher oder kommunaler Behörden - eine Vielzahl von Aufgaben, die ihr vom Staat übertragen wurden. Zu den hoheitlichen Aufgaben gehören z. B. die Handwerks- und die Lehrlingsrolle zu führen, die Berufsausbildung zu regeln, Prüfungsordnungen zu erlassen und Prüfungsausschüsse zu bilden sowie Sachverständige zu bestellen und zu vereidigen. Darüber hinaus zählen die Interessenvertretung aller im Kammerbezirk ansässigen Mitgliedsbetriebe sowie deren Förderung und individuelle Beratung zu den Aufgaben einer Handwerkskammer.

Rechtsgrundlagen des Handelns sind das "Gesetz zur Ordnung des Handwerks" (Handwerksordnung/HwO) sowie die Satzung der Handwerkskammer. Durch die Vollversammlung und den Vorstand der Handwerkskammer werden die erforderlichen Ordnungen und Vorschriften beschlossen und umgesetzt.

Ansprechpartner

Peggy Punsch

Telefon: 0351 4640-411
Fax: 0351 4640-34411
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Veröffentlichung der geplanten Änderung der Sachverständigenordnung der Handwerkskammer Dresden

10. Mai 2023

Die Handwerkskammer Dresden beabsichtigt, ihre Sachverständigenordnung zu aktualisieren. Die Sachverständigenordnung (SVO) basiert auf einer bundesweit abgestimmten Mustersachverständigenordnung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) und bildet die Grundlage für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständen und regelt deren Pflichten.

Die aktuelle Sachverständigenordnung, der Entwurf der neuen Sachverständigenordnung sowie die synoptische Gegenüberstellung werden hiermit veröffentlicht:

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Dresden wird sich mit der geplanten Änderung der Sachverständigenordnung befassen und hierüber am 8. Juni 2023 beschließen. Es besteht hiermit die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 1. Juni 2023. Wenn Sie Anmerkungen haben, können Sie sich in jeder Form äußern, gerne auch per E-Mail an hwrolle@hwk-dresden.de 

Die Sachverständigenordnung und die vorgesehenen Änderungen erfüllen die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen und der im Handwerksrecht ergangenen Umsetzungsregelung des § 106 Abs. 3-5 HwO. Sofern die Regelungen der Sachverständigenordnung einen Bezug zur Berufsreglementierung im Sinne des Europäischen Gemeinschaftsrechts aufweisen, respektieren sie das Diskriminierungsverbot, sind durch Ziele des Allgemeininteresses gerechtfertigt und genügen den gemeinschaftsrechtlichen Prüfkriterien der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie.

Ansprechpartner

Stefan Lehmann
Abteilungsleiter

Telefon: 0351 4640-455
Fax: 0351 4640-34455
E-Mail schreiben

Finanzordnung

In der Vollversammlung am 9. November 2016 wurde die aktuelle Fassung der Finanzordnung der Handwerkskammer Dresden beschlossen. Der Beschluss der Vollversammlung wurde am 14. Dezember 2016 durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr genehmigt. Die Anlage 1 zur Finanzordnung wurde durch Beschluss der Vollversammlung vom 16. Mai 2018 und Genehmigung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 17. Juli 2018 geändert.

Finanzordnung der Handwerkskammer Dresden:

Ansprechpartner

André Krause
Hauptabteilungsleiter

Telefon: 0351 4640-480
Fax: 0351 4640-34480
E-Mail schreiben

Beitrag und Gebühren

  • Mitgliedsbeitrag
    Rechtliche Grundlagen dafür sind die Beitragsordnung und der jährliche Beitragsbemessungsbeschluss. Sie unterliegen der Genehmigungspflicht durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Im Anschluss erfolgt jeweils die Veröffentlichung und damit die Inkraftsetzung in der 'Deutsche Handwerks Zeitung'.
  • Beitragsbemessungsbeschluss 2023 (gültig ab: 03.03.2023)
    Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr genehmigte gemäß § 106 Absatz 2 in Verbindung mit § 106 Absatz 1 Nummer 4 und 5 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998, die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. November 2022 geändert worden ist, den Beschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer Dresden 4VVS/34/2022 (TOP 11) vom 9. November 2022 über den Wirtschaftsplan 2023 einschließlich Beitragsbemessung für das Jahr 2023 mit Schreiben vom 05.12.2022. Der Beitragsbemessungsbeschluss 2023 tritt mit Veröffentlichung in der Deutschen Handwerks Zeitung Nr. 5 vom 03.03.2023 in Kraft.
  • Beitragsordnung (gültig ab: 19.01.2018)
    Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat gemäß § 106 Abs. 2 i. V. m. § 106 Abs. 1 Nr. 5 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 am 18. Dezember 2017 folgenden Beschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer Dresden vom 15. November 2017 genehmigt: Änderung der Beitragsordnung der Handwerkskammer Dresden (Beschluss-Nr. 4 VVS / 54 / 2017). Der Beschluss tritt mit seiner Veröffentlichung im Internet am 19. Januar 2018 in Kraft.
  • Gebührenordnung (gültig ab: 19.12.2014)
    Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr genehmigte gemäß § 106 Absatz 2 in Verbindung mit § 106 Absatz 1 Nummer 5 der Handwerksordnung den Beschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer Dresden vom 09.07.2014 über die Änderung der Gebührenordnung mit Schreiben vom 18.11.2014.
  • Gebührenverzeichnis (gültig ab: 22.01.2021)
    Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat gemäß § 106 Abs. 2 i. V. m. § 106 Abs. 1 Nr. 5 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 am 3. Dezember 2020 folgenden Beschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer Dresden vom 4. November 2020 genehmigt: Änderung des Gebührenverzeichnisses der Handwerkskammer Dresden (Beschluss Nr. 2 VVS/29/2020). Der Beschluss tritt mit seiner Veröffentlichung im Internet am 22. Januar 2021 in Kraft.

Satzung

In der Vollversammlung am 4. November 2020 wurde eine Änderung der Satzung der Handwerkskammer Dresden beschlossen. Der Beschluß der Vollversammlung wurde am 27. November 2020 durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr genehmigt und tritt mit dem Tag der Veröffentlichung am 22.01.2021 in der Deutschen Handwerks Zeitung in Kraft

Vollversammlung der Handwerkskammer Dresden 2022 bis 2027

Die gewählte Vollversammlung (39 Mitglieder) bildet das oberste Beschlussorgan aller selbständigen Handwerker und der im Handwerk beschäftigten Gesellen und anderer Arbeitnehmer.

Vollversammlung Handwerkskammer Dresden 2022 bis 2027

Vollversammlung der Handwerkskammer Dresden 2022 bis 2027 (Foto: André Wirsig, 2022)

 

Arbeitgeber
  • Jörg Dittrich, Dachdeckermeister,
    01129 Dresden
  • Gerd Klingebiel, Dipl. Ing. Bauwesen, 01109 Dresden
  • Thomas Möbius, Dipl.-Ing. Bau, 01589 Riesa
  • Thomas Wintzen, Dachdeckermeister,
    02797 Luftkurort Lückendorf
  • Hendrik Hermann, Maler- und Lackierermeister, 01896 Pulsnitz
  • Uwe Nostitz, Dipl.-Ing. Bau, 02625 Bautzen
  • Mike Hauschild, Fliesen-, Platten- und Mosaiklegermeister, 02625 Bautzen
Arbeitnehmer
  • Silvia Willkommen, Bauzeichnerin, 01833 Stolpen
  • Pieter Verbeek, Zimmerermeister, 02747 Herrnhut
  • Rita Meschwitz, Bäckermeisterin, 01277 Dresden
Arbeitgeber
  • Katrin Zache, Elektroinstallateurmeisterin, 01665 Diera-Zehren OT Zehren
  • Gunter Arnold, Schmiedemeister, 01814 Reinhardtsdorf
  • Michael Möckel, Metallbauermeister, 01189 Dresden
  • Henry Siebeneicher, Kfz-Meister, 01762 Hartmannsdorf Reichenau
  • Konrad Uhlmann, Elektrotechnikermeister, 01824 Rosenthal-Bielatal
  • Falk Walther, Metallbaumeister, 01705 Freital
  • Frank Scholze, Elektroinstallateurmeister, 02694 Malschwitz
  • Thomas Voigt, Dipl. Betriebswirt, 02627 Hochkirch
Arbeitnehmer
  • Hans-Ulrich Kunz, Karosseriebaufacharbeiter, 01187 Dresden
  • Alexander Franz, Kfz-Meister, 01279 Dresden
  • Jens Kobsch, Meister Gas-Wasser-Installation, 01796 Pirna
  • Alexander Stopp, Karosserie- und Fahrzeugbauer, 01458 Medingen
Arbeitgeber
  • Gerd Grunert, Tischlermeister, 01728 Bannewitz
Arbeitnehmer
  • Ronny König, Tischlermeister, 01097 Dresden
Arbeitgeber
  • Ines Günnel, Damenmaßschneidermeisterin, 01454 Ullersdorf
Arbeitnehmer
  • Berit Guthmann, Friseurmeisterin, 01099 Dresden
Arbeitgeber
  • Peter Liebe, Bäckermeister, 01683 Nossen
Arbeitnehmer
  • Claudia Finster, Bäckermeisterin, 02994 Bernsdorf
Arbeitgeber
  • Achim Schubert, Zahntechnikermeister, 01309 Dresden
  • Szilvia Schiffel, Friseurmeisterin, 02625 Bautzen
  • Anke Anton, Friseurmeisterin, 01844 Neustadt/Sachsen
Arbeitnehmer
  • Sebastian Ritter, Raumausstattermeister, 01099 Dresden
Arbeitgeber
  • Anne-Christin Eule, Orgelbauerin, 02625 Bautzen
Arbeitnehmer
  • Andreas Kulitza, Orgel- und Harmoniumbauer, 01159 Dresden
Arbeitgeber
  • Robert Mühlberg, Einbau von genormten Baufertigteilen, 01665 Klipphausen
  • Ivonne Homola-Robel, Kosmetikerin, 02997 Wittichenau
  • Armando Reyes Prado, Speiseeishersteller, 01099 Dresden
  • Ines Briesowsky-Graf, Einbau von genormten Baufertigteilen, 02708 Löbau
Arbeitnehmer
  • Annette Witschaß, Friseurmeisterin, 02977 Hoyerswerda

Für die Benennung der Vertreter der Arbeitnehmer ist in den Gewerbegruppen III bis VII eine Zusammenfassung dieser Gewerbegruppen möglich (§ 5 Abs. 2 Satzung der Handwerkskammer).

Handwerksordnung (HwO)

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