Bildungspolitische Erwartungen des Handwerks

Bildung und berufliche Qualifizierung sind der Schlüssel zu einem erfüllten Berufsleben.  Gut ausgebildete Fachkräfte sichern langfristig die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Ostsachsen. Daher setzt sich die Handwerkskammer Dresden für eine Verbesserung der Bildungs- und Qualifizierungsangebote, beginnend in der Kita über die Schulen bis hin zu den Berufsschulen, ein.

Mithilfe einer frühzeitigen und flächendeckenden Berufsorientierung in allen allgemeinbildenden Schularten kann erfolgreich auf die Chancen und Perspektiven einer dualen Berufsausbildung im Handwerk hingewirkt werden. Zudem sichert eine weitsichtige Berufsschulnetzplanung die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raumes.

Ansprechpartner

Dr. Andreas Brzezinski
Hauptgeschäftsführer

Tel: 0351 4640-400
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Thomas Götze
Abteilungsleiter Ausbildungsberater / Lehrlingsrolle / UPASIF

Tel: 0351 4640-964
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Sächsisches Staatsministerium für Kultus veröffentlicht Anhörungsentwurf

Teilschulnetzplan berufsbildender Schulen

Schulträger und LAB haben Möglichkeit zur Stellungnahme

Ende November 2020 hat Sachsens Kultusministerium den Anhörungsentwurf für den Teilschulnetzplan berufsbildender Schulen veröffentlicht. Inklusive einer Fristverlängerung haben die Landkreise, die Kreisfreien Städte und der Landesausschuss für Berufsbildung bis zum 23. April 2021 die Gelegenheit zur Stellungnahme. Bei einem Einvernehmen aller Schulträger greift der neue Berufsschulnetzplan mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres 2021/2022. Für Auszubildende im zweiten und dritten Lehrjahr bleibt der bisherige Standort ihrer Berufsschule bestehen. Die finale Schulnetzplanung soll voraussichtlich im Mai 2021 im Ministerialblatt des Kultusministeriums verkündet werden und zunächst für 10 Jahren Gültigkeit haben. Nach fünf Jahren ist eine Evaluierung vorgesehen.

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Thomas Götze
Abteilungsleiter Ausbildungsberater / Lehrlingsrolle / UPASIF

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Stellungnahme zur Schulgesetz-Novelle

5. März 2016: Stellungnahme der sächsischen Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern zur Novellierung des Schulgesetzes im Freistaat

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben die sächsischen Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern ihre Positionen zur Novellierung des Schulgesetzes im Freistaat Sachsen dargestellt.

Darin wurde unter anderem auf die Stärkung der Attraktivität der Berufsschulstandorte, die Realisierung der Schulnetzplanung aus einer Hand und die gleichwertige Stärkung von Oberschule und Gymnasium eingegangen.

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Thomas Götze
Abteilungsleiter Ausbildungsberater / Lehrlingsrolle / UPASIF

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Meisterbonus

Sachsen zahlt erfolgreichen Meistern einen Bonus von 1.000 Euro - Erstmals kommt das den Meistern des Jahrganges 2016 zugute

Der Meisterbonus der Sächsischen Staatsregierung (veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt vom 8. September 2016) soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Bildung noch attraktiver. Der Meisterbonus schafft somit einen weiteren Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Der Bonus beträgt aktuell 1.000 Euro.

Der Antrag auf Auszahlung kann bei der Handwerkskammer Dresden als die zuständige Stelle für die Prüfungsabnahme gestellt werden. Profitieren können Meister im Handwerk, der Industrie, aus den Grünen Berufen sowie Fachmeister, die ihren Hauptwohnsitz und Arbeitsort in Sachsen haben und ihre Meisterprüfung im Jahr 2016 vor einer Kammer in Sachsen abgelegt haben.

Die Auszahlung wird es künftig zweimal im Jahr geben.

Der Meisterbonus muss von den Absolventen bei der jeweilig zuständigen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder antragsberechtigten Einrichtung mittels Formblatt beantragt werden.

Ansprechpartner

Julia Hertfelder
Projektmitarbeiterin Passgenaue Besetzung

Tel: 0351 4640-913
Fax: 0351 4640-34913
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Antrag auf Gewährung der Zuwendung gemäß der FRL Meisterbonus