Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung - ÜLU

© André Wirsig

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung - ÜLU

Was ist das? Was bringt sie?

Die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) ist Bestandteil der dualen Berufsausbildung im Handwerk und ergänzt den betrieblichen Teil der Ausbildung. ÜLU-Kurse sind praktische Lehrgänge, die berufsspezifisch vom ersten bis zum vierten Ausbildungsjahr durchgeführt werden. Sie vermitteln berufsbezogene praktische Fertigkeiten und Kenntnisse. Ziel ist, für alle Auszubildenden ein einheitlich hohes und breites Ausbildungsniveau sicher zu stellen, unabhängig vom Geschäftsschwerpunkt des Ausbildungsbetriebes.

 

Die schnelle technische Entwicklung macht den Lehrstoff umfangreicher und komplizierter und erhöht somit die Anforderungen an Ausbildungsbetriebe, Ausbilder und Auszubildende. Die zunehmenden Spezialisierungen erschweren besonders den kleinen und mittelgroßen Handwerksbetrieben die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten des gesamten Berufsbildes zu vermitteln. Um Ausbildungsbetriebe zu entlasten und ein einheitlich hohes Ausbildungsniveau zu sichern, wurde die ÜLU in den Werkstätten der Bildungszentren sozusagen als dritter Lernort eingeführt.

Förderhinweise


in Sachsen
Das ESF-geförderte Vorhaben „Überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk (ÜLU)“ wird gefördert durch:

   


in Brandenburg

   



in Mecklenburg-Vorpommern

 

Ansprechpartner

Organisation ÜLU-Lehrgänge
Anke Limbach
Sachbearbeiterin

Telefon: 0351 4640-157
Fax: 0351 4640-34157
E-Mail schreiben

Organisation ÜLU-Lehrgänge BTZ Pirna
Kerstin Schmid
Lehrgangsverwalterin

Telefon: 03501 4618-870
Fax: 0351 4640-34471
E-Mail schreiben

Fördermittelabrechnung
Tina Krondorf

Telefon: 0351 4640-977
Fax: 0351 4640-34977
E-Mail schreiben

Wer legt die Kursinhalte fest?

Die Kursinhalte und die Dauer der ÜLU werden gemeinsam durch die jeweiligen Zentralverbände mit dem Heinz-Piest-Institut (HPI) für Handwerkstechnik in den Rahmenlehrplänen erarbeitet. Wurde ein neuer Unterweisungsplan erstellt, erfolgt die Anerkennung über das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bzw. über die zuständigen Landesministerien – in Sachsen das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Der Berufsbildungsausschuss und die Vollversammlung der Handwerkskammer Dresden beschließen die HPI-Rahmenlehrpläne. Damit werden diese für den Beruf im Kammerbezirk Dresden gültig.

Besteht Teilnahmepflicht zur Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)?

Ja, jeder Auszubildende ist verpflichtet, an den angebotenen Pflichtkursen der ÜLU teilzunehmen. Pflicht sind alle Kurse, die die Vollversammlung der Handwerkskammer Dresden als obligatorisch definiert hat.

Die Lehrgänge dauern in der Regel ein oder zwei Wochen. Die Anzahl der Lehrgänge pro Jahr variiert je nach Ausbildungsberuf und Spezialisierung. Auszubildende sind für die Dauer der ÜLU-Maßnahme vom Ausbildungsbetrieb freizustellen und zum Besuch der ÜLU anzuhalten (§ 13 und § 15 BBiG). Im Anschluss erhält der Ausbildungsbetrieb eine Teilnahmebescheinigung bzw. eine Beurteilung des Leistungsstandes, um damit in der weiteren Ausbildung auf die vermittelten Lehrgangsinhalte weiter aufbauen zu können.

Wer meldet meinen Auszubildenden zur ÜLU an?

Der Ausbildungsbetrieb meldet seinen Lehrling direkt beim zuständigen Bildungszentrum an. Welches Bildungszentrum im jeweiligen Ausbildungsberuf die ÜLU durchführt, kann der Lehrgangsübersicht entnommen werden.

Im Bau-Bereich stehen in der Regel mehrere ÜLU-Standorte zur Auswahl. Nach der Anmeldung erhält der Betrieb eine Einladung zur ÜLU. Dieser informiert den Auszubildenden und übergibt ihm alle notwendigen Unterlagen.

Wo finden die ÜLU-Kurse statt?

Die Lehrgänge finden in den von der Handwerkskammer Dresden beauftragten Ausbildungsstätten oder in njumii – das Bildungszentrum des Handwerks an den Standorten Dresden und Pirna statt.

Den genauen Ort der ÜLU können Sie unter dem jeweiligen Ausbildungsberuf der Lehrgangsübersicht entnehmen.

Wer finanziert die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)?

Die ÜLU-Lehrgänge und eventuelle Unterbringungskosten werden durch den Bund, den Freistaat Sachsen und die Europäische Union bezuschusst, sodass der Ausbildungsbetrieb in der Regel ein Drittel der Kosten selbst trägt. Förderfähig sind ÜLU-Lehrgänge für Auszubildende in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr).

Als Fördergrundlage dienen die in den Unterweisungsplänen aufgeführten Durchschnittskosten zur Durchführung der ÜLU. Die Zuschüsse zu den Lehrgangskosten werden als Festbetrag je Teilnehmer und Lehrgang gezahlt und sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So muss bspw. der Auszubildende an allen Unterweisungstagen teilnehmen. Nur in begründeten Ausnahmefällen hat der Ausfall eines Unterweisungstages keine Auswirkungen auf die Förderung.

Darüber hinaus gelten folgende Förderbestimmungen/Besonderheiten:

  • Zuschüsse zur Unterbringung: Der Freistaat Sachsen bezuschusst notwendige Internatsunterbringungen in Grundstufenkursen mit einer Pauschale von 61 Euro je Teilnehmerwoche. In der Fachstufe kann ein Großteil der notwendigen Unterbringungskosten durch den Freistaat Sachen und dem Bund bezuschusst werden. Der Zuschuss zu den Unterbringungskosten wird nur gewährt, wenn die Voraussetzungen für einen Lehrgangszuschuss vorliegen und wenn die Unterbringung am Lehrgangsort vom Veranstalter, z.B. der Handwerkskammer, veranlasst wurde und ihm für den Auszubildenden während der gesamten Lehrgangsdauer Kosten für die Unterbringung entstanden sind.
  • Zuschüsse für Umschüler: Betriebliche Umschüler können an der ÜLU teilnehmen, jedoch kann eine Förderung nur dann erfolgen, wenn eine gleichartige Förderung nach nationalem Recht, insbesondere SGB II und III, nicht möglich ist. Die Nachrangigkeit gegenüber den Fördermöglichkeiten des nationalen Rechts kann sichergestellt werden, indem eine entsprechende formlose Bestätigung des Kostenträgers (z.B. Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter) mit dem Antrag eingereicht wird, dass keine anderweitigen Fördermöglichkeiten bestehen.
  • Bauwirtschaft: Für Ausbildungsberufe der Bauwirtschaft bezuschusst die jeweilige Ausgleichskasse die Kursgebühren sowie Internats- und Fahrtkosten.
  • Besonderheiten aufgrund von Corona: Für die ÜLU-Lehrgänge 2020 und 2021, die bis 31.07.2021 beendet werden, gelten abweichende Regelungen. Für den Erhalt der Zuschüsse müssen die Auszubildenden an mindestens 3 Unterweisungstagen teilnehmen (im Normalfall 5). Ebenso werden ein Überschreiten der Teilnehmerzahl und ein Verschieben der Grundstufenkurse in die nächsten Ausbildungsjahre als förderfähig anerkannt. Zudem kann für ÜLU-Kurse 2020 der volle HPI-Kostensatz bezuschusst werden.

Die Beantragung der Fördermittel, die Abrechnung und die Bearbeitung aller Vorgänge zur Einhaltung der Förderbedingungen werden durch die Mitarbeiter der Handwerkskammer Dresden übernommen.

Ansprechpartner

Fördermittelabrechnung
Tina Krondorf

Telefon: 0351 4640-977
Fax: 0351 4640-34977
E-Mail schreiben

Gibt es Übernachtungsmöglichkeiten?

Bei Bedarf kann eine Internatsunterbringung genutzt werden. Dies ist jedoch bei jedem Bildungsträger unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem durchführenden Bildungsträger inwieweit Übernachtungsmöglichkeiten vorhanden sind.

Bei ÜLU-Maßnahmen in njumii – das Bildungszentrum des Handwerks in Dresden, ist eine Unterbringung im Gästehaus der Handwerkskammer Dresden möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie

Die Allgemeinverfügung für eine Ausnahme von der Untersagung des Präsenzunterrichts nur in Form von Wechselunterricht sowie von der Untersagung der Präsenzbeschulung für Berufsbildungseinrichtungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 BBiG wurde veröffentlicht.

Damit sind Verbundlehrgänge, Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU/übA), Meisterkurse und weitere unaufschiebbare berufliche Fort- und Weiterbildungen mit anerkanntem Abschluss und Sach- und Fachkundeprüfungen aufgrund staatlicher Anforderungen für die Berufsausübung inzidenzwertunabhängig durchführbar. Voraussetzung ist, dass an den Maßnahmen nur Personen teilnehmen, die zweimal in der Woche getestet werden. Entsprechendes sieht der Entwurf der Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Zusammenhang mit § 28b Abs. 3 vor, der voraussichtlich Ende Mai vom Bundestag rückwirkend beschlossen wird.

Die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen (Zwischen- und Abschlussprüfungen) sind kein Unterricht im Sinne der Vorschrift unter § 28b Absatz 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und bleiben daher unberührt.

Hinweis:
Gemäß der CoronaSchutzVO (04.04.2022) gibt es keine 3G-Beschränkungen für den Bildungsbetrieb mehr. Bei einschlägigen mit COVID in Verbindung gebrachten Symptomen ist eine Kursteilnahme nicht möglich. Der Mindestabstand von 1,5 m wird beibehalten. Sollten die Abstände nicht eingehalten werden können, schützen Sie sich bitte durch das Tragen einer FFP2-Maske.

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