Eine Rechnung per E-Mail ist rechtlich wirksam und gültig. Wichtig ist nur, dass sie die gleichen Anforderungen erfüllt, wie dies bei der Papierrechnung der Fall ist. Das bedeutet, dass beispielsweise alle Pflichtangaben auf der Rechnung vorhanden sein müssen.
Beim Rechnungsversand an einen Endkunden musst dafür Sorge getragen werden, dass ein mögliches Risiko zur Kenntnisnahme oder gar Missbrauch der in der Rechnung enthaltenen Daten möglichst durch technische Maßnahmen minimiert wird. Vor allem diese Risikominimierung wird durch mittlerweile zahlreiche E-Mail-Provider geleistet, denn sie stellen eine Transportverschlüsselung für die E-Mails zur Verfügung.