BAFA Förderung - Neue Richtlinie für Beratungsförderung

© Manfred Grünwald

BAFA Förderung - Neue Richtlinie für Beratungsförderung

Beratungsförderung / Unternehmensberatung

Zuschüsse für Beratungsleistungen können beantragt werden! Die neue Richtlinie für das Beratungsförderungsprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) "Förderung von Unternehmensberatungen für KMU" ist am 01.01.2023 in Kraft getreten. Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Das Förderprogramm unterstützt Beratungen zu zentralen Herausforderungen wie zum Beispiel Fachkräftesicherung oder Anpassung des Geschäftsmodells.

Die wesentlichen Punkte im Überblick:

  • Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Gewerbetreibende
  • Der gewählte Berater muss bei der BAFA (Bundesamt für Ausführkontrolle) registriert sein.
  • Die förderfähigen Beratungskosten betragen maximal 3.500 Euro.
  • Der Zuschuss beträgt in Sachsen (außer Region Leipzig) 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 Euro.
  • Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA.
  • Unternehmen im ersten Jahr nach Gründung müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Die Handwerkskammer Dresden ist zuständiger Regionalpartner im Rahmen des BAFA Programmes „Beratungsförderung“
  • Ein Rechtsanspruch besteht nicht

Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, maximal zwei pro Jahr und fünf innerhalb dieser Richtliniendauer, also bis 31. Dezember 2026.

Wir unterstützen und beraten Sie gern zum Förderprogramm und unterstützen Sie bei der Ermittlung Ihrer Beratungsbedarfe.

 

 

Ansprechpartner

Existenzgründerberatung
Kerstin Winkler

Telefon: 0351 4640-474
Fax: 0351 4640-34474
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