Unterstützung für ukrainische Bürger

Willkommen: Informationen und Angebote

Der Krieg in der Ukraine führt nicht nur zu gravierenden außen- und sicherheitspolitischen Umwälzungen, sondern vor allem auch zu einer humanitären Katastrophe. Wir stellen für Sie aktuelle und relevante Informationen zu Hilfsportalen und Unterstützungsmaßnahmen zusammen. Gleichzeitig informieren wir Sie gern auch individuell und in Ihrer Landessprache zu Fragen im Bereich Aufenthalt, Arbeitserlaubnis und Ausbildung.  

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Kontakt: Sie haben eine Frage? Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir sprechen Ukrainisch! Kontaktdaten: Referat Internationale Beziehungen, Tel.: 0351 4640-491, Mob.: +49 (0) 151 72611873 (WhatsApp, Telegram), Fax: 0351 4640-34503. Senden Sie eine E-Mail an: welcome(at)hwk-dresden.de

Sie suchen einen Job in einem der rund 22.300 Handwerksunternehmen in unserer Region?

Die Jobbörse der Handwerkskammer Dresden möchte Geflüchtete aus der Ukraine aber auch andere Arbeitssuchende unkompliziert bei der Jobsuche unterstützen. Bitte füllen Sie das untenstehende Formular gern auch in Ihrer Muttersprache aus. Wir stellen Ihr Angebot übersetzt auf unsere Homepage ein, sodass sich interessierte Handwerksunternehmen direkt mit Ihnen in Verbindung setzen können.

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Sie haben Jobangebote für Geflüchtete aus der Ukraine aber auch für andere Arbeitssuchende?

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Ansprechpartner

Fanny Richter

Tel: 0351 4640-931
Fax: 0351 4640-34931
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Aktuelle Informationen zu Aufenthalt, Arbeitserlaubnis und Ausbildung ukrainischer Flüchtlinge

Neben den bekannten Aufenthaltsrechten für ukrainische Bürger (visumfreier Aufenthalt für 90 Tage und Aufenthalt auf Grundlage der herkömmlichen humanitären Schutzrechte) ist noch ein weiterer Schutzstatus eröffnet worden:

Aufenthaltserlaubnis nach der sog. „Massenzustrom-Richtlinie“ (EU-Richtlinie 2001/55/EG)

Mit dem Beschluss des Europäischen Rates vom 03.03.2022 wurde die Rechtsgrundlage geschaffen, dass gemäß § 24 AufnenthG die Betroffenen in einem pauschalen Verfahren eine Aufenthaltserlaubnis der Ausländerbehörde in Deutschland erhalten, wo sie sich aufhalten. Ein Asylverfahren muss nicht eingeleitet werden.

Der Prozess ist im Wesentlichen wie folgt:

  • Ukrainische Bürgerinnen und Bürger können visumsfrei einreisen
  • Sie melden sich sodann bei dem BAMF. Dort findet eine Verteilung auf Bundesländer statt. Die Verteilungsregeln werden derzeit noch zwischen Bund und Ländern verhandelt. Nach dieser Verteilung nehmen die ukrainischen Bürgerinnen und Bürger ihren Aufenthalt an dem zugeteilten Wohnsitz (z.B. in einer Unterkunft des BAMF). Dort können sie die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde nach § 24 AufenthG beantragen. Dort muss auch die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit erteilt werden.
  • Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG ist zunächst auf ein Jahr befristet, kann dann insgesamt auf drei Jahre verlängert werden. Eine weitere Verlängerung setzt einen weiteren Beschluss des Europäischen Rats voraus. 

Arbeitsmarktzugang

Nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach der sog. „Massenzustrom-Richtlinie“ und der Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit durch die Ausländerbehörde besteht Arbeitsmarktzugang. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist für Beschäftigungen nicht einzuholen. Auch bei Jobwechseln, Aufnahmen von Aus- oder Weiterbildungen muss keine Zustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit eingeholt werden.

Anerkennung der Berufsabschlüsse bei selbstständiger Arbeit

Geflüchtete aus der Ukraine benötigen, um reglementierte Berufe selbständig ausüben zu dürfen, die Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation. Dazu gehören die unter dieser Anlage zur Handwerksordnung aufgeführten Berufe. Für die Tätigkeit im Angestelltenverhältnis ist die Anerkennung nicht erforderlich.

Sollten Sie sich für eine selbständige Tätigkeit der in der Anlage aufgeführten Berufe interessieren, so steht Ihnen die Handwerkskammer Dresden beratend  und behilflich zur Seite.

Das Verfahren zur Anerkennung von Berufsabschlüssen wird Ihnen hier erläutert.

Nähere Informationen, auch zum Anspruch auf Sozialleistungen erhalten Sie zudem hier.

Gern unterstützen wir Sie bei Fragen zum Arbeitsmarktzugang und zur Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses. Bitte senden Sie uns eine E-Mail, gern auch in der Landessprache. Wir melden uns umgehend bei Ihnen!

Ansprechpartner

Jana Westphälinger
Abteilungsleiterin

Tel: 0351 4640-503
Fax: 0351 4640-34503
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Hinweis

Kontakt: Sie haben eine Frage? Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir sprechen Ukrainisch! Kontaktdaten: Referat Internationale Beziehungen, Tel.: 0351 4640-491, Mob.: +49 (0) 151 72611873 (WhatsApp, Telegram), Fax: 0351 4640-34503. Senden Sie eine E-Mail an: welcome(at)hwk-dresden.de

Hilfsleistungsportal für Ukraine-Geflüchtete

Über die Plattform können sämtliche Hilfeleistungen wie z.B. die Unterbringung von Geflüchteten, Übersetzungsleistungen oder Betreuungsangebote unterbreitet werden. Diese werden dann an die entsprechenden Stellen (Hilfsorganisationen, Kreisfreie Städte und Kommunen etc.) gesteuert, die wiederum direkt Kontakt mit den Hilfesuchenden und Unterstützenden aufnehmen. Hierdurch wird eine zielgenaue Hilfe vor Ort ermöglicht.

Zugang zum Portal

Plattform Wiederaufbau Ukraine

Die Bundesregierung hat die „Plattform Wiederaufbau Ukraine“ ins Leben gerufen. Sie richtet sich an Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Kommunen in Deutschland.

Auf der Plattform sind Informationen über den Wiederaufbau, Fördermöglichkeiten und Veranstaltungen zu finden. Akteurinnen und Akteuren, die sich bereits für den Wiederaufbau der Ukraine engagieren oder das in Zukunft tun wollen, können sich über diese Website vernetzen.

Sie finden die Plattform unter https://www.ukraine-wiederaufbauen.de/ukraine.