Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen zur nachhaltigen Bewältigung der durch die COVID-19-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Krise im Rahmen der Initiative „Nachhaltig aus der Krise".
Für Sie als Handwerker ist dabei wichtig, dass neben der eigenen Nutzung des Programms, Möglichkeiten der Generierung von Leistungen aus öffentlichen Ausschreibungen der Kommunen dahingehend sondiert werden sollten.
Fördergegenstand
Innovative, beispielhafte oder modellhafte Vorhaben, die im Rahmen der Initiative ausgewählt wurden, werden gefördert. Diese haben insbesondere die Stärkung einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft, einschließlich Gartenbau, Fischerei und Aquakultur, und der regionalen Wertschöpfung, die Vermeidung und Verringerung klimaschädlicher Auswirkungen und von Klimafolgen sowie die Unterstützung einer zukunftsfähigen Energieversorgung zum Ziel.
Bezogen auf das Handwerk können folgende Punkte Bedeutung erlangen (Auszug)
- investive und nichtinvestive Maßnahmen:
- Qualitätssicherung zur Stärkung der regionalen Wertschöpfungskette
- Nachhaltige Anlagen/ Bau von Landschaftselementen (Biotopen, -systemen)
- Mehrwert für den Tourismus (Naturerleben)
- Konzepte/ Umsetzung zur Viehschlachtung - regionale Vermarktung
- Entwicklung/ Einsatz zur stofflichen Verwertung von regionalen Rohstoffen (z.B. Schilf - aus der Teichwirtschaft
lm Themenbereich „Klimafolgenbewältigung, Vorsorge und Umgang mit Extremwetterereignissen“
- investive Maßnahmen:
- In Siedlungsgebieten – Errichtung von klimaresilienten Anlagen und verbesserte Unterhaltung von Stadtgrün (Kommunal und private Flächen)
- Dach-und Fassadengrün, Alleen und Biotope
- Schaffung von Löschwasserreservoirs an definierten Standorten
- Einsatz von wassersparender Technik in KMU über die gesetzl. Verpflichtungen hinaus
- Errichtung von Anlagen zur innerstädtischen Abkühlung, Verschattung, Durchlüftung
- Schaffung von Trinkbrunnen, Anlagen zur Regenwassernutzung, -management
Im Themenbereich „zukunftsfähige Energieversorgung"
- Modellvorhaben aus der Wasserstoffwirtschaft
- Innovative Nutzung von Photovoltaik
Antragsteller können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sein.
Voraussetzungen
- Kein Beginn vor Antragsstellung bei der Genehmigungsbehörde
- vollständiger Abruf der beantragten Mittel bis zum 31.12.2022
- Maßnahme im Freistaat Sachsen
- Grundstückseigentümer Antragsteller bei Zuwendung für bauliche Investitionen
Art und Umfang der Zuwendung
Zuwendungsart – Projektförderung / Finanzierungsart – Anteilsfinanzierung
- Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss von in der Regel 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Gewerblich oder freiberuflich Tätigen wird ein Fördersatz von maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt
Durchführung im Aufrufverfahren
Dem Antragsverfahren vorgeschaltet ist die Auswahl und Ernennung förderwürdiger Vorhaben im Rahmen der Initiative „Nachhaltig aus der Krise". Antrags- und Bewilligungsbehörde ist die Sächsische Aufbaubank Förderbank - SAB. Die Bekanntmachung wird auf der Seite des Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft unter www.mehrwert.sachsen.de veröffentlicht.
Die Förderrichtlinie ist seit dem 14.12.2020 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft.