Elektromobilität

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Elektromobilität

Wussten Sie, dass ein Achtzylindermotor aus 1200 Teilen besteht, ein Elektromotor nur aus 17 Teilen? In der Folge fallen auch weniger Reparaturen und Wartungen an. Gleichzeitig steigt der Beratungsbedarf, denn die Verunsicherung in der Bevölkerung ist weiterhin groß. 

Das Kfz-Handwerk sollte sich daher jetzt auf neue Geschäftsmodelle einlassen. Wenn der Umsatz in den Werkstätten zurückgeht, müssen neue Dienstleistungen gefunden werden. Auch Elektro- und Informationstechniker sind aufgefordert, sich das notwendige Wissen rund um die Ladesäulen und das Tanken mit eigenem Solarstrom anzueignen.

Die Handwerkskammer Dresden verfügt über ein breites Netzwerk an Experten und informiert regelmäßig über aktuelle Entwicklungen wie neue Fahrzeugmodelle oder gesetzliche Rahmenbedingungen. Wer mehr wissen möchte, sollte sich für die Teilnahme am Kurs Berater für Elektromobilität (HWK) in unserem Bildungszentrum entscheiden. Wir beraten Sie gern!

Ansprechpartner

Andreas Pludra
Technische Beratung Schwerpunkt Energie und Umwelt

Telefon: 0351 4640-936
Fax: 0351 4640-34936
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Förderung von E- Fahrzeugen im Jahr 2023

Die Bundesregierung richtet die Förderung von Elektrofahrzeugen neu aus. Die Förderung für elektrische Fahrzeuge konzentriert sich ab 1. Januar 2023 nur noch auf Kraftfahrzeuge, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Das bedeutet konkret, dass die Förderung - der sogenannte Umweltbonus - ab 1. Januar 2023 nur noch für batterie- und brennstoff-zellenbetriebene Fahrzeuge ausgereicht wird. Plug-In-Hybridfahrzeuge werden ab 1. Januar 2023 nicht mehr gefördert. 

Darüber hinaus gelten folgende weitere Änderungen ab 1. Januar 2023: 

  • Ab dem 01. Januar 2023  sind die Fördersätze für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge abgesenkt. Die Innovationsprämie sowie die Leasingstaffelung bleiben weiterhin bestehen.
  • Die Mindesthaltedauer wird bei Fahrzeugkauf und Leasing erhöht und beträgt ab dem 01. Januar 2023 zwölf Monate.
  • Leasingfahrzeuge sind zukünftig ausschließlich förderfähig, wenn die Leasingvertragslaufzeiten 12 oder mehr Monate betragen. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Leasingdauer gestaffelt. Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 24 Monaten erhalten weiterhin die volle Förderung. Bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird die Förderung entsprechend angepasst.
  • Die bisherige Beschränkung, junge Gebrauchtfahrzeuge nur bei Anmeldung auf den Zweithalter zu fördern, fällt mit der neuen Richtlinie weg.
  • Ab dem 1. September 2023 sind ausschließlich Privatpersonen dazu berechtigt, einen Antrag zu stellen.
  • Ab dem 01. Januar 2024 sind nur noch Fahrzeuge förderfähig, deren gemeldeter Basislistenpreis maximal 45.000 Euro beträgt.

Was heißt das konkret?

1. Förderung ab dem 1. Januar 2023:

  • Bezuschusst wird der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- und brennstoffzellenbetrieben)
    • Nettopreis bis 40.000 € => 4.500 € (Gesamtförderung 9.000 €)
    • Nettopreis über 40.000 € => 3.000 € (Gesamtförderung 6.000 €)
  • Der Kreis der Antragsberechtigten ändert sich nicht

Umweltbonus nur für Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge

  Nettolistenpreis
unter 40.000 Euro
Nettolistenpreis
über 40.000 Euro
Bundesanteil 
inkl. Innovations-
prämie für junge
Gebrauchtfahrzeuge
Mindest-
haltedauer
Kauf 4.500 Euro 3.000 Euro 3.000 Euro 12 Monate
Leasinglauf-
zeit 12-23
Monate
2.250 Euro 1.500 Euro 1.500 Euro 12 Monate
Leasinglauf-
zeit über 23
Monate
4.500  Euro 3.000 Euro 3.000 Euro 24 Monate

2. Förderung ab dem 1. September 2023:

  • Die Förderung wird auf Privatpersonen beschränkt
  • Die Förderkonditionen bleiben gemäß Pkt. 1 erhalten   

3. Förderung ab dem 1. Januar 2024:

  • Der Bundesanteil der Förderung für batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge (mit Nettolistenpreis bis 45.000 €) beträgt => 3.000 € (Gesamtförderung 6.000 €)
  • Fahrzeuge > 45.000 € (Nettopreisliste) erhalten keine Förderung
  • Der Kreis der Antragsberechtigten bleibt auf Privatpersonen beschränkt

Umweltbonus nur für Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge

  Nettolistenpreis
unter 45.000 Euro
Bundesanteil 
inkl. Innovations-
prämie für junge
Gebrauchtfahrzeuge
Mindest-
haltedauer
Kauf 3.000 Euro 2.400 Euro 12 Monate
Leasinglauf-
zeit 12-23
Monate
1.500 Euro 1.200 Euro 12 Monate
Leasinglauf-
zeit über 23
Monate
3.000 Euro 2.400 Euro 24 Monate

Wichtig:  Maßgeblich für die Förderung ist auch zukünftig das Datum des Förderantrags, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt. Bei den oben genannten Fördersätzen handelt es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller soll 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen. Hierzu ist das BMWK mit den Herstellern im Austausch.

=> Sobald die Mittel ausgeschöpft sind endet die Förderung mit dem Umweltbonus

 

Weiter führende Informationen erhalten Sie hier.

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Errichtung von Ladesäulen – was ist zu beachten?

Wenn ein Ladepunkt oder eine Ladesäule zur Nutzung von Elektromobilität errichtet werden soll, müssen zahlreiche Fragen beantwortet werden. Dazu gehört die Entscheidung, ob es sich um eine nur intern zu nutzende Lademöglichkeit oder eine öffentlich zugängliche Ladestation handeln soll. Welche Art des Ladevorgangs mit welcher Leistungsfähigkeit soll ermöglicht werden? Sind die netztechnischen Voraussetzungen an dem geplanten Standort gegeben?

Am unkompliziertesten ist die Errichtung einer Ladestation dann, wenn diese ausschließlich privat genutzt wird. Auch wenn das Laden der Batterie eines Elektrofahrzeuges über eine Schutzkontaktsteckdose der Hausinstallation prinzipiell möglich ist, sollte diese sehr zeitaufwendige Variante nicht als elektrotechnisch geeignete Lösung angesehen werden. Die Installation einer Wallbox ist hier angeraten. Ab einer Leistung von 3,7 kW muss die Installation einer solchen Box durch eine Elektrofachfirma erfolgen. Die Installation ist bei dem zuständigen Netzbetreiber anzuzeigen. Ist die Anschlussleistung größer als 11 kW, muss der jeweilige Netzbetreiber zustimmen. Dadurch soll verhindert werden, dass eventuelle Netzrückwirkungen das Niederspannungsnetz beeinflussen. Das entsprechende Formular (Datenblatt „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge") finden Sie auf der Webseite der DREWAG.

Interessenten können sich darüber hinaus auch unmittelbar an die DREWAG – Stadtwerke Dresden GmbH, Herrn Holger Theis (Tel.: 0351 860-4388) oder auch an die ENSO NETZ GmbH, Herrn René Mäke (Tel.: 0351 468-4383) wenden. Nach erster Kontaktierung erfolgt in aller Regel ein Vorortbesuch, um die konkreten Gegebenheiten und Nutzungsmerkmale einer zukünftigen Ladestation in Erfahrung zu bringen. Diese Informationen werden dann an den für das Gebiet zuständigen Mitarbeiter für Netzbetrieb weitergeleitet, um die standortbezogenen Netzbedingungen für den geplanten Ladepunkt zu prüfen. Ebenso kann über zahlreiche technische Lösungen informiert werden und nach getroffener Entscheidung die entsprechende Lieferung erfolgen.

Besondere Anforderungen an die Zugänglichkeit von Ladesäulen in Verbindung mit komplexer technischer Ausstattung für Messung und Abrechnung sowie hinsichtlich eines anteiligen Ökostrombezuges sind dann zu erfüllen, wenn Förderungen in Anspruch genommen werden. Investitionssummen von 10.000 bis 15.000 Euro pro Ladepunkt können schnell erreicht werden. Weiterhin sind regelmäßige Kosten für Wartung und Service einzuplanen. Die Förderung beträgt derzeitig um die 6.000 Euro. Die Fördersumme wird über mehrere Jahre mit dem Energieversorger verrechnet. Fördermittelgeber ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

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Kabinett beschließt Förderprogramm für Lastenfahrräder

Neues sächsisches Förderprogramm für die Beschaffung von Lastenfahrrädern

Neues sächsisches Förderprogramm für die Beschaffung von Lastenfahrrädern

veröffentlicht am 03.12.2020 mehr lesen


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Erhöhung /Verlängerung – Kaufpreisprämie für Elektro- und Hybridfahrzeuge

Für Elektroautos gibt es bis zu 6.000 Euro

Um einen nennenswerten Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft zu erreichen, hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, mithilfe des Förderprogramms Elektromobilität (Umwelt­bonus) den Absatz neuer Pkw mit Elektro-,

veröffentlicht am 07.08.2020 mehr lesen


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