Fördermöglichkeiten

Lernen wird belohnt – Von der Erstausbildung bis zur Meisterqualifikation: Fördermöglichkeiten für Ihren beruflichen Erfolg

Von Auszubildenden bis zum Handwerksmeister: In Sachsen gibt es zahlreiche finanzielle Unterstützungsoptionen für Menschen, die sich für eine berufliche Erstausbildung oder Weiterqualifizierung entscheiden.

Die Fördermöglichkeiten für die berufliche Bildung reichen von der Erstausbildung bis zur Meisterqualifikation. Sie bieten Unterstützung auf verschiedenen Stufen Ihrer beruflichen Laufbahn, um den beruflichen Erfolg zu sichern. Diese Förderungen können finanzielle Hilfen, Beratungsangebote, Weiterbildungsmaßnahmen oder spezielle Programme sein, die darauf abzielen, Kompetenzen zu erweitern und höhere Qualifikationsniveaus zu erreichen. Ziel ist es, Individuen in ihrer beruflichen Entwicklung zu unterstützen und ihnen zu ermöglichen, ihre Karriereziele zu verwirklichen.

Maximieren Sie Ihren beruflichen Erfolg! Profitieren Sie von diesen Fördermöglichkeiten:

Assistierte Ausbildung flexibel (AsA flex)

Die Assistierte Ausbildung (AsA) ist ein Unterstützungsangebot der Agentur für Arbeit, die dabei hilft, eine Ausbildung oder eine Einstiegsqualifizierung erfolgreich abzuschließen. Sie unterstützt dabei, die Anforderungen des Betriebes oder der Berufsschule zu verstehen und zu erfüllen. Gleichzeitig vermittelt sie bei Problemen mit dem Betrieb oder der Berufsschule.

Wenn die Ausbildung an der ein oder anderen Stelle nicht optimal verläuft, die Schulnoten nicht den Erwartungen entsprechen oder das Ergebnis der Zwischen- bzw. Teil 1-Prüfung eher schlecht ausgefallen ist, bietet die „Assistierte Ausbildung flexibel (AsA flex)“ eine zusätzliche Unterstützung, dass angestrebte Ausbildungsziel zu erreichen.

Die Assistierte Ausbildung wurde mit dem seit Jahren bewährten „ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH)“ zusammengeführt. Die Unterstützung erfolgt vorrangig in der Fachtheorie und findet in der Regel außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeit statt. Der Einstieg in die Assistierte Ausbildung ist jederzeit möglich. Der Ablauf der Unterstützung kann sehr flexibel gestaltet werden und orientiert sich am individuellen Förderbedarf der Auszubildenden bzw. den Anforderungen des Betriebes.

Bei Bedarf kann sich der Auszubildende bzw. der Ausbildungsbetrieb an seine zuständige Agentur für Arbeit bzw. an das Jobcenter wenden. Für die Teilnahme an der Assistierten Ausbildung entstehen keine Kosten.

Assistierte Ausbildung (AsA)

Ansprechpartner

Benjamin Bachmann
Ausbildungsberater

Tel:0351 4640-962
Fax:0351 4640-34962
E-Mail schreiben

Göran Zerbe
Ausbildungsberater

Tel:0351 4640-971
Fax:0351 4640-34971
E-Mail schreiben

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Assistierte Ausbildung (AsA) – Informationen für Arbeitgeber

Die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) sind für Jugendliche gedacht, bei denen das Erreichen des Ausbildungszieles in Frage steht. Der Auszubildende erhält Förderunterricht oder sozialpädagogische Begleitung in Kleingruppen. Der Zeitaufwand beträgt je nach Bedarf 3 bis 8 Stunden pro Woche anhand eines abgestimmten Förderplans.

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Die „Begabtenförderung Berufliche Bildung" ist ein Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Förderung junger, leistungsstarker und motivierter Absolventen und Absolventinnen einer dualen Berufsausbildung. Es unterstützt Sie dabei, sich als zukünftige Fach- und/oder Führungskraft im Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen, oder aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den eigenen Horizont zu erweitern.

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Ansprechpartner

Corina Waldeck

Tel:0351 4640-961
Fax:0351 4640-34961
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BAB kommt für Auszubildende in Betracht, die ihre Berufsausbildung im dualen System (Berufsschule und Ausbildungsbetrieb) machen oder sich in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme befinden.

BAB-Rechner

Ab April 2024 können junge Menschen ein betriebliches Kurzzeitpraktikum (1 – 6 Wochen) in einer Firma absolvieren. Gefördert werden Fahrtkosten sowie bei Bedarf Unterkunftskosten. Antragsteller sind die Bewerber bei ihrer regionalen Agentur für Arbeit/ Jobcenter. Ansprechpartner für Betriebe: HWK Dresden, Passgenaue Besetzung, Telefon 0351 4640-987, E-Mail: einfachmachen(at)hwk-dresden.de

Ab dem 16. Lebensjahr können junge Menschen für 49 Euro pro Monat ein Ticket im gesamten deutschen Regionalverkehr nutzen, es ist monatlich kündbar.

Deutschlandticket

Förderung bei notwendiger Auswärtiger Unterbringung: Wenn Auszubildende für die Zeit des Unterrichts an der Berufsschule eine auswärtige Übernachtung benötigen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung zu den entstandenen Unterkunfts- und Verpflegungskosten erhalten. Für jeden Tag in der Unterkunft werden 16,00€ Förderung gewährt. 

Förderrichtlinie Deutschlandticket

Eine Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein sozialversicherungspflichtiges betriebliches Langzeitpraktikum. EQ soll auf eine Übernahme in anschließende Ausbildung im Betrieb vorbereiten.

  • Praktikumsdauer 4 bis 12 Monate
  • Beginn ist in der Regel am 1. Oktober 2023, bei Altbewerbern aus 2022 auch eher möglich, Ende spätestens am 31.08.2024

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Ansprechpartner

Cynthia Wagner
Projektmitarbeiterin Passgenaue Besetzung

Tel:0351 4640-987
Fax:0351 4640-34987
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Kindergeld

Während einer Ausbildung können volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld erhalten. Die Auszahlung kann an die Eltern bzw. direkt an die volljährigen Kinder erfolgen. Ansprechpartner ist die regionale Familienkasse.

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Weil der Meisterbrief Garant für Qualitätsarbeit und ein funktionierendes Berufsausbildungssystem ist, unterstützt der Freistaat Sachsen seine Handwerker.

Der Freistaat Sachsen gewährt den Meisterbonus in Höhe von 2.000 Euro für erfolgreiche Absolventen einer gewerblich-technischen, land-, forst- oder hauswirtschaftlichen sowie gewerblich-verwaltungstechnischen Aufstiegsfortbildung, die mit einem Industriemeister, Fachmeister oder Handwerksmeister abschließt. Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf von der Antragstellung an gerechnet nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Mit dem Meisterbonus (geänderte Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft vom 25. Januar 2023) in Höhe von 2.000 Euro soll dabei die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung unterstrichen und der Weg der beruflichen Bildung noch attraktiver werden.

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Ansprechpartner

Corina Waldeck

Tel:0351 4640-961
Fax:0351 4640-34961
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Auszubildende haben die Möglichkeit, während der Ausbildung oder danach als junger Geselle/Gesellin praktische Erfahrungen im Ausland zu sammeln. Bei der Vorbereitung, Organisation und allen formalen Fragen hilft die Mobilitätsberaterin der Handwerkskammer. Dazu zählt auch die Suche nach Partnerbetrieben, die Beantragung von Fördermitteln, die Vermittlung von Sprachkursen und die Auswertung und Abrechnung des Auslandsaufenthaltes.

Ein Aufenthalt im Ausland fördert nicht nur sprachliche und fachliche Kompetenzen, sondern auch das Engagement und die Selbständigkeit der Nachwuchskräfte. Neue Arbeitstechniken werden erlernt, die Qualität der Berufsausbildung steigt und die Ausbildungsbetriebe steigern ihre Attraktivität als Arbeitsgeber. Auszubildende erhöhen zudem ihre Chancen auf eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Das bundesweite Netzwerk der Mobilitätsberater ist auch an der Handwerkskammer Dresden verankert.

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Ansprechpartner

Franziska Kossol de Haas
Mobilitätsberaterin

Tel:0351 4640-949
Fax:0351 4640-34949
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Die Förderung ist gedacht für Auszubildende mit großer Entfernung zwischen Hautwohnsitz und Ausbildungsplatz. Er umfasst die Kostenübernahme von zwei Familienheimfahrten pro Monat während des ersten Ausbildungsjahres, wenn du in einer anderen Region eine betriebliche Berufsausbildung aufnimmst.

Die Förderung erfolgt durch einen monatlichen Zuschuss.

Ansprechpartner: Regionale Agentur für Arbeit

Berufsschüler erhalten bei notwendiger außerhäuslichen Unterbringung einen Festbetrag von 16 Euro pro Unterrichtstag.

Ist eine außerhäusliche Unterbringung notwendig, weil die täglich zu bewältigenden Wege zwischen Wohnung und Berufsschule unzumutbar sind, können Berufsschüler und Internatsschüler berufsbildender Schulen eine finanzielle Unterstützung erhalten. Näheres dazu regelt die Sächsische Schülerunterbringungsleistungsverordnung (SächsSchulULeistVO).

Der Antrag ist am Ort der Hauptwohnung des Schülers zu stellen.

Ansprechpartner

Olga Kehlmeter
Referentin Bildungspolitik/Grundsatzfragen

Tel:0351 4640-968
Fax:0351 4640-34968
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VerAplus steht für "Verbesserung von Ausbildungserfolgen“ und ist ein bundesweites Angebot des Senior Experten Service (SES)". Anliegen der Initiative „VerAplus“ ist die Verhinderung von Abbrüchen und Stärkung von Jugendlichen in der Berufsausbildung durch SES-Ausbildungsbegleiter. Wichtig: Es ist nur eine Onlineanmeldung möglich. VerA steht für "Verhinderung von Abbrüchen und Stärkung Jugendlicher in der Berufsausbildung durch SES-Ausbildungsbegleiter".

VerA unterstützt Jugendliche in der Ausbildung, wenn sie

  • mit dem Stoff in der Berufsschule überfordert sind,
  • unter Prüfungsangst leiden,
  • ihre Deutschkenntnisse verbessern wollen,
  • Probleme im persönlichen Umfeld haben,
  • unmotiviert sind,
  • unzufrieden mit ihrer Berufswahl sind,
  • Streit mit ihrer Chefin, ihrem Chef oder Kollegen haben,
  • ihre Ausbildung sogar abbrechen wollen.

Flyer und Anforderungsformulare sind in den Berufsschulen und Kammern erhältlich. Außerdem nimmt der SES Bonn und das SES-Büro Dresden gern neue Senioren auf, die in der Initiative „VerA“ mitwirken und ihre wertvollen Berufserfahrungen weitergeben möchten.

Initiative VerAPlus

Ansprechpartner

Benjamin Bachmann
Ausbildungsberater

Tel:0351 4640-962
Fax:0351 4640-34962
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Thomas Götze
Abteilungsleiter Ausbildungsberater / Lehrlingsrolle / UPASIF

Tel:0351 4640-964
Fax:0351 4640-34964
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Göran Zerbe
Ausbildungsberater

Tel:0351 4640-971
Fax:0351 4640-34971
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Können Sie als Unternehmen nicht alle Inhalte der Ausbildungsordnung vermitteln? Möchten Sie die Qualität Ihrer Ausbildung erhöhen? Mithilfe dieses Förderprogrammes können KMU in Sachsen ihre Ausbildung noch attraktiver gestalten. Bei einer Kooperation mit einem Bildungszentrum oder Partnerbetrieb kann der Ausbildungsbetrieb 150 Euro je Teilnehmerwoche von der SAB erhalten. Förderfähig sind alle Inhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan, ausgeschlossen sind Inhalte der Überbetrieblichen Lehrunterweisung.

Nötig ist dafür ein Antrag je Ausbildungsjahr.

Bitte senden Sie den Antrag an:

Handwerkskammer Dresden
Hauptabteilung Berufsbildung
Am Lagerplatz 8
01099 Dresden

Hinweise:

  • Inhalte der Überbetrieblichen Lehrunterweisung (z. B. TSM-Scheine bei Tischlern) sind nicht förderfähig.
  • Der Antrag kann auch dann bei der SAB gestellt werden, wenn der Ausbildungsvertrag bereits geschlossen und mit der Verbundausbildung begonnen aber diese noch nicht beendet worden ist.
  • Die Anlage 2 wird von der Handwerkskammer ausgefüllt.

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Ansprechpartner

Benjamin Bachmann
Ausbildungsberater

Tel:0351 4640-962
Fax:0351 4640-34962
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Thomas Götze
Abteilungsleiter Ausbildungsberater / Lehrlingsrolle / UPASIF

Tel:0351 4640-964
Fax:0351 4640-34964
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Göran Zerbe
Ausbildungsberater

Tel:0351 4640-971
Fax:0351 4640-34971
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Je nach Lebenssituation kann über die regionale Gemeinde oder Landratsamt eine Unterstützung durch den Auszubildenden beantragt werden.

Wohngeld beantragen

Mit diesem Programm erhalten Betriebe die Möglichkeit, ihre leistungsstarken Jugendlichen bereits während der Ausbildung weiter zu qualifizieren.

Vermittlung von praxisrelevanten, nicht in den Ausbildungsordnungen bzw. Lehrplänen enthaltenen Inhalten. Sie werden berufsspezifisch an die Ausbildungsfirmen angeboten. Die Bildungseinrichtungen der Handwerkskammer Dresden haben Qualifizierungsangebote vorbereitet, welche die Lehrlinge kostenfrei nutzen können. Diese vermitteln dem Auszubildenden branchenspezifische Kenntnisse, die über den Ausbildungsinhalt hinausgehen und im Unternehmen gezielt eingesetzt werden können. Die Antragstellung erfolgt durch den Bildungsträger vor Maßnahmebeginn. Dabei kann die Höhe der Förderung maximal fünf Euro je Teilnehmerstunde betragen.

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Informationen und Unterlagen finden Sie auf der Internetseite der Sächsischen Aufbaubank (SAB) www.sab.sachsen.de (zu finden im Menü Arbeit und Bildung - Programme nach Vorhaben - Stichwort: Berufliche Erstausbildung - Thema: Zusatzqualifikation für Berufsfachschüler) oder im Flyer "Fit für den Job mit Zusatzqualifikationen" des Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA).

Ansprechpartner

Benjamin Bachmann
Ausbildungsberater

Tel:0351 4640-962
Fax:0351 4640-34962
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Göran Zerbe
Ausbildungsberater

Tel:0351 4640-971
Fax:0351 4640-34971
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Die Kammer bietet Information und Beratung zu Fördermitteln, hilft bei den Anträgen und begleitet Qualifizierungen individuell. 

Ansprechpartner

Thomas Götze
Abteilungsleiter Ausbildungsberater / Lehrlingsrolle / UPASIF

Tel:0351 4640-964
Fax:0351 4640-34964
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Benjamin Bachmann
Ausbildungsberater

Tel:0351 4640-962
Fax:0351 4640-34962
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Göran Zerbe
Ausbildungsberater

Tel:0351 4640-971
Fax:0351 4640-34971
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Corona-Dokumentation

Wir empfehlen zur Vermeidung von Nachkalkulationen, Rückforderungen oder Schätzungen die Anfertigung einer „Corona-Dokumentation.“ Diese kann Ihnen als Grundlage dienen, um bei späteren Rückfragen, beispielsweise im Rahmen einer Betriebsprüfung, belegbare Auskünfte gegenüber dem Finanzamt oder dem Fördermittelgeber erteilen zu können.

Muster Corona-Dokumentation

Ansprechpartner

Claudia Rommel
Abteilungsleiterin Beratung

Tel:0351 4640-934
Fax:0351 4640-34934
E-Mail schreiben

Andreas Leidig

Tel:0351 4640-935
Fax:0351 4640-34935
E-Mail schreiben