Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen

Das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19. Oktober 2022 ist verkündet worden und tritt mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 in Kraft.

Durch das Gesetz wird der Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme über ein Wärmenetz befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt. Ferner wird das Einkommenssteuergesetz hinsichtlich der Gewährung von Zuschüssen und Sachbezügen bis zu einem Betrag von 3.000 Euro geändert.

Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die weltweit steigenden Energie- und Nahrungsmittelpreise können Sonderzahlungen oder Unterstützungen an Beschäftigte steuerfrei sowie beitragsfrei in der Sozialversicherung gewährt werden. Begünstigt sind Sonderzahlungen von bis zu 3.000 Euro, die Arbeitnehmer befristet vom Tag nach der Verkündung des Gesetzesänderung bis zum 31. Dezember 2024 zufließen bzw. zugewendet werden.  

Stand: 27.10.2022